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Prozess am Amtsgericht Potsdam: Tod einer Demenzkranken: Betreuerin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Vor dem Amtsgericht Potsdam musste sich eine Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung einer demenzkranken Frau verantworten. Nun wurde das Urteil gesprochen.
Stand:
Potsdam - Eine amtliche Betreuerin ist vom Amtsgericht Potsdam wegen fahrlässiger Tötung einer demenzkranken Frau zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dies sagte Gerichtssprecher Wolfgang Peters am gestrigen Dienstag. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Betreuerin keine Maßnahmen ergriffen habe, um die Pflege der 59-jährigen Demenzkranken zu gewährleisten. Die Patientin war im September 2012 nach einer Behandlung im Krankenhaus wieder nach Hause entlassen worden.
Demenzkranke Frau wurde vier Tage lang nicht betreut
Die Frau wohnte im 2005 fertiggestellten „Französischen Quartier“, das explizit für Bedürfnisse von Senioren angelegt wurde. Dort konnte sie aber vier Tage lang nicht betreut werden, weil der Pflegedienst keinen Schlüssel für ihre Wohnung bekommen hatte. Auf entsprechende Anrufe seitens des Pflegedienstes hatte die 38-jährige amtliche Betreuerin nicht reagiert.
Als eine Pflegerin schließlich die Haustür von der Feuerwehr öffnen ließ, fanden die Rettungskräfte die demenzkranke Frau verwirrt und ausgedurstet nach einem Sturz im Flur der Wohnung vor. Im Krankenhaus wurden massive Entzündungen durch ein Druckgeschwür festgestellt. Eineinhalb Wochen später starb die Frau.
Verteidigung plädierte für Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte 7500 Euro Geldstrafe für die Angeklagte gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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