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Amtsgericht Potsdam: Prozess um verstorbene Demenzkranke: Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen Betreuerin
Eine Betreuerin muss sich vor dem Amtsgericht Potsdam wegen fahrlässiger Tötung einer demenzkranken Potsdamerin verantworten. Bis zu fünf Jahre Haft sind möglich.
Stand:
Potsdam - Wegen fahrlässiger Tötung einer pflegebedürftigen Potsdamerin muss sich eine amtlich eingesetzte Betreuerin seit Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 38-jährigen Frau aus Teltow fahrlässige Tötung vor: Sie habe keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die Pflege der später verstorbenen Frau zu gewährleisten.
Die Frau wohnte demnach im 2005 fertiggestellten „Französischen Quartier“, das explizit für Bedürfnisse von Senioren angelegt wurde. Laut Anklage litt sie an Demenz sowie Wahnstörungen. Demnach hatte der Pflegedienst die damals 59 Jahre alte Frau im September 2012 vier Tage lang nicht betreuen und mit nötigen Medikamenten versorgen können, weil die Pfleger keinen Wohnungsschlüssel bekommen hatten. Die Betreuerin wurde sofort informiert, dass die Pflegebedürftige zwar auf Zurufe antworte, aber die Tür nicht öffne. Darauf habe die 38-Jährige aber nicht reagiert.
Frau war gestürzt und klage über starken Durst
Als von der Frau am vierten Tag kein Lebenszeichen mehr zu vernehmen war, ließ die Pflegerin die Tür von der Feuerwehr öffnen. Die Rettungskräfte fanden die Frau nach einem Sturz im Flur vor. Sie war verwirrt und klagte über starken Durst. Im Krankenhaus wurden massive Entzündungen durch ein Druckgeschwür festgestellt. Anfang November starb die Seniorin dann – eineinhalb Monate später. Die Staatsanwaltschaft geht von fahrlässiger Tötung aus, im Fall einer Verurteilung sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.
Am ersten Verhandlungstag wurden nach Angaben eines Gerichtssprechers die Tochter der Verstorbenen und einige Pfleger gehört. Noch steht die Bewertung eines Gutachters aus. Ein Urteil wird am 30. Juni erwartet. (mit dpa)
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