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Landeshauptstadt: Trotz Notlage nicht behandelt Potsdams Kirche kritisiert Härtefallverordnung

Mit der Arbeit der vor anderthalb Jahren eingesetzten Härtefallkommission sei man alles andere als zufrieden, sagte gestern Superintendent Bertram Althausen. Dabei sei es auch die Evangelische Kirche in Potsdam gewesen, die auf die Einrichtung eines solchen Gremiums zur individuellen Behandlung von Aufenthaltsgesuchen ausländischer Mitbürger im Land Brandenburg gedrängt habe.

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Mit der Arbeit der vor anderthalb Jahren eingesetzten Härtefallkommission sei man alles andere als zufrieden, sagte gestern Superintendent Bertram Althausen. Dabei sei es auch die Evangelische Kirche in Potsdam gewesen, die auf die Einrichtung eines solchen Gremiums zur individuellen Behandlung von Aufenthaltsgesuchen ausländischer Mitbürger im Land Brandenburg gedrängt habe. Die vom Innenministerium erlassene Härtefallkommissionsverordnung aber gebe den zehn berufenen Mitgliedern zu wenig Spielraum, so Althausen. Deshalb hätten jetzt die Evangelische Kirche und die Kleine Liga der Wohlfahrtsverbände ihre Stellungnahme zur Überarbeitung der Verordnung an die Behörde abgegeben.

Es seien vor allem die Ausschlussgründe in der Verordnung, die die Arbeit erheblich erschwerten, sagt Katrin Böhme von der Flüchtlingsberatungsstelle des Diakonischen Werkes Potsdam e.V. und Mitglied in der Härtefallkommission. Demnach führe beispielsweise zum Ausschluss, wenn der Antragsteller im Rahmen des ausländer- oder asylrechtlichen Verfahrens falsche Angaben gemacht habe. „Dazu zählt auch, wenn er angibt, eine Frau zu haben, sich später aber herausstellt, dass er nicht verheiratet ist“, schildert die Flüchtlingsberaterin einen ihr bekannten Potsdamer Fall. Selbst spätere Korrekturen würden nicht akzeptiert, dabei entstünden Falschangaben auch durch Verständigungsprobleme, erklärt der Superintendent. Ebenfalls vom Aufenthaltsverfahren ausgeschlossen sind Ausländer, für die der Termin einer Rückführung bereits feststeht. Viele treffe eine solche Abschiebung oft nach Jahren der Duldung völlig unvorbereitet, sagt Böhme. Die Wohlfahrtsverbände fordern deshalb die Einführung einer Frist vor der Terminfestsetzung, „damit die Härtefallkommission noch eingreifen kann“. Von den in ihren Zuständigkeitsbereich der Flüchtlingsberatungsstelle fallenden 92 Ersuchen seit Februar 2005 seien nur 18 Fälle in die Kommission eingebracht worden, rund vier Fünftel aller Verfahren würden vorzeitig ausgeschlossen. Und dies, obwohl sich alle Hilfesuchenden in einer besonderen Notlage befunden hätten, so Böhme.

Die Härtefallkommission befasse sich überhaupt mehr mit den Gründen, die zum Ausschluss führten, statt mit den individuellen Härten, die eine Aufenthaltserlaubnis rechtfertigten. Dieses Verhältnis müsse geändert werden, sagt Superintendent Althausen, der noch in diesem Jahr mit einer Novellierung der Härtefallkommissionsverordnung rechnet. Die Zeit bis dahin möchte die Evangelische Kirche in Potsdam zur Diskussion nutzen und lädt am 28. August um 14 Uhr in die Sternkirche, Am Schäferfeld 1, ein. Thema: Chancen und Grenzen der Härtefallkommission nach 18 Monaten Tätigkeit. NIK

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