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ATLAS: Überschaubar

Villenbesitzer an einem früheren DDR- Grenztruppenweg werden enteignet – dieser Satz klingt überspitzt gesagt erst einmal wie die heimliche Rückkehr des Sozialismus in eine Landeshauptstadt, in der auch noch eine rot-rote Landesregierung sitzt. Denn natürlich sind die Enteignungswellen noch in unguter Erinnerung, die zu DDR-Zeiten Menschen um Besitz und Boden brachten.

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Villenbesitzer an einem früheren DDR- Grenztruppenweg werden enteignet – dieser Satz klingt überspitzt gesagt erst einmal wie die heimliche Rückkehr des Sozialismus in eine Landeshauptstadt, in der auch noch eine rot-rote Landesregierung sitzt. Denn natürlich sind die Enteignungswellen noch in unguter Erinnerung, die zu DDR-Zeiten Menschen um Besitz und Boden brachten. Schon deswegen hat das Wort „Enteignung“ einen so negativen Beiklang – zumal das deutsche Grundgesetz das Eigentum garantiert. Doch einen Absatz weiter verpflichtet das Grundgesetz auch zum Dienst am Allgemeinwohl und lässt dafür Enteignungen zu, wenn die Enteigneten eine angemessene Entschädigung erhalten – wenn dem der Gesetzgeber und später die Gericht zustimmen. Daher kann eine Enteignung immer nur das letzte Mittel sein, etwa wenn Straßen- oder Städtebauprojekte an einzelnen Grundstücksbesitzern zu scheitern drohen. Im Fall von Groß Glienicke geht es um einen öffentlichen Uferweg, für den es einen gültigen Bebauungsplan gibt – und um einzelne Anrainer, die unbeirrt Teile dieses Wegs gesperrt halten. Ihre Chancen vor Gericht, für dieses Vorgehen gegen das Allgemeinwohl noch Recht zu bekommen, dürften überschaubar sein.

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