Landeshauptstadt: Ufer: Erdwälle bleiben vorerst Exner: „Leitentscheidung“ des OVG für freies Ufer
Groß Glienicke - Zwei von vier Sperren auf dem Uferweg am Groß Glienicker See hat die Stadt Potsdam am Montag geräumt – die verbliebenen werden wohl zunächst stehen bleiben: Der Anrainer an der Dorfstraße, der Erdwälle aufschütten ließ, sei vor das Verwaltungsgericht gezogen, sagte gestern Potsdams Bürgermeister Burkhard Exner (SPD). Das Gericht müsse entscheiden, ob der Widerspruch des Anrainers gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt aufschiebende Wirkung habe.
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Groß Glienicke - Zwei von vier Sperren auf dem Uferweg am Groß Glienicker See hat die Stadt Potsdam am Montag geräumt – die verbliebenen werden wohl zunächst stehen bleiben: Der Anrainer an der Dorfstraße, der Erdwälle aufschütten ließ, sei vor das Verwaltungsgericht gezogen, sagte gestern Potsdams Bürgermeister Burkhard Exner (SPD). Das Gericht müsse entscheiden, ob der Widerspruch des Anrainers gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt aufschiebende Wirkung habe. Bisher war die Verwaltung nicht davon ausgegangen und hatte trotz vorliegender Widersprüche die Sperren geräumt. Dies werde nun am Grundstück Dorfstraße bis zur Entscheidung des Gerichts nicht geschehen.
Zuvor hatte es laut Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) Schwierigkeiten gegeben, dem betreffenden Anrainer die Beseitigungsanordnung zuzustellen: „Der Briefkasten war zugeklebt, die Hausnummer abgeschraubt und das Namensschild abgenommen.“
Den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom Dienstag wertet die Stadt als „Leitentscheidung“. Das OVG wolle das Ufer des Groß Glienicker Sees zugänglich halten, interpretierte Exner. Das OVG hatte den Berufungsantrag von vier Anrainern des Südufers zurückgewiesen. Damit müsse der aus Weidengeflecht bestehende Zaun abgebaut werden, so Exner. Der OVG-Beschluss werde auf viele „Parallelfälle“ anzuwenden sein, wenn Barrieren den Uferweg versperrten. Diese verstießen laut OVG gegen den Bebauungsplan und die Landschaftsschutzverordnung, auch wenn der Weg wie in Groß Glienicke nicht öffentlich gewidmet ist und es sich um Privateigentum handelt. Ob damit tatsächlich alle Arten von Sperren am Uferweg illegal wären, darauf wollte Exner sich nicht festlegen. SCH
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