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Landeshauptstadt: Ufer-Vertrag vorgelegt

Eigentümer wollen Einigung mit Stadt bis 30. 9.

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Eigentümer wollen Einigung mit Stadt bis 30. 9. Babelsberg – Die Initiative „Historische Uferregion Griebnitzsee“ hat eine Vertragsvereinbarung über die zukünftige öffentliche Nutzung des Uferwegs und Teile des Seeufers vorgelegt, die nun der Stadtverwaltung zukommen wird. In dem siebenseitigen Vertrag, der den PNN vorliegt, wird festgeschrieben, welche Teile des Uferareals öffentlich bleiben werden und welche in private Nutzung kommen. Der Weg soll komplett der Allgemeinheit – jedoch zeitlich begrenzt zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang – zugänglich bleiben. Für alle öffentlichen Bereiche soll eine unbefristete und unentgeltliche Dienstbarkeit im Grundbuch festgeschrieben werden. Eigentümer können den Weg Richtung Ufer umverlegen, um ein größeres zusammenhängendes Stück Gartenland zu erhalten. Die Kosten hierfür werden von den Anrainern getragen. Bei Uferstreifen, die zwischen Gewässerrand und Weg durchschnittlich weniger als sechs Meter breit sind, wird automatisch eine Dienstbarkeit erklärt, bei breiteren Arealen obliegt diese Entscheidung dem Eigentümer. Gleichzeitig, so sieht es der Vertragsentwurf vor, verzichtet die Stadt „auf die Geltendmachung eines öffentlichen Interesses sowie ihres Vorkaufsrechts“ und stimmt dem Grundstückserwerb durch die nach „Mauergesetz Berechtigten bzw. die Anlieger“ zu. Um den zwölf Besitzern, die bereits ein Grundstück bis ans Seeufer ihr Eigen nennen, keinen Schaden durch die Dienstbarkeit zuzufügen, soll mit diesen vorerst ein langjähriger Pachtvertrag über 1 Euro das öffentliche Wegerecht sichern. Diese Flächen kann die Stadt, nach Beschluss eines gültigen Bebauungsplans, zum aktuellen Marktwert kaufen. Die Unterhaltung des Wegs sowie die Verkehrssicherungspflicht soll der Stadt zufallen. Gleichzeitig fordert die Initiative städtisches Entgegenkommen bei der Nutzung der privaten Flächen „mindestens im historischen Umfang“. Dazu zählen auch der Bau von Teehäuschen, Bootshäusern und Kaimauern auf den Privatgrundstücken. Außerdem soll die Stadt den Uferweg auf dem Gelände des nördlich gelegenen Campingplatzes weiterführen und auch dort Teile des Ufergeländes der Allgemeinheit zugänglich machen. Passiere das nicht bis Ende 2009 oder steht bis zum 31. Dezember 2007 kein Bebauungsplan, können die Eigentümer die Dienstbarkeit tilgen lassen. Gleiches gelte, so der Entwurf, wenn städtische Grundstücke am Griebnitzsee ohne im Grundbuch festgeschriebene Dienstbarkeit veräußert werden. Schließlich, so der letzte Passus im Vertragsentwurf, stehe dieses Angebot der Eigentümer-Initiative nur bis zum 30. September. Das bedeutet, dass sich die Stadtverordnetenversammlung spätestens in ihrer Sitzung am 29. September positionieren müsste, ob die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen soll oder die Anlieger zum Zuge kommen können. Kay Grimmer

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