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Landeshauptstadt: Uferweg in Groß Glienicke wieder begehbar

Der Uferweg im Süden des Groß Glienicker Sees, den einige Anwohner als illegalen Trampelpfad empfanden und mit Zäunen oder Bepflanzungen versperrten, ist nun als Spazierweg wieder begehbar. Die Potsdamer Ordnungsbehörde habe hier im Rahmen eines Sofortvollzuges die widerrechtlichen Sperrungen beseitigt, teilte die Stadtverwaltung gestern mit.

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Der Uferweg im Süden des Groß Glienicker Sees, den einige Anwohner als illegalen Trampelpfad empfanden und mit Zäunen oder Bepflanzungen versperrten, ist nun als Spazierweg wieder begehbar. Die Potsdamer Ordnungsbehörde habe hier im Rahmen eines Sofortvollzuges die widerrechtlichen Sperrungen beseitigt, teilte die Stadtverwaltung gestern mit. Der Uferweg gelte nach den Übergangsbestimmungen im Brandenburgischen Straßengesetz als „gewidmet“ und sei damit wie alle anderen öffentlichen Straßen zu behandeln. Der private Eigentümer eines Grundstücks, über das ein öffentlicher Weg verläuft, hat den Verkehr, der sich aus der Zweckbestimmung als Fußweg ergibt, zu dulden, hieß es zur Begründung. Die Seeanwohner hatten sich auf das so genannte Mauergesetz von 1997 berufen, wonach ihre Grundstücke bis direkt an das Wasser reichen sollen und 1999 mit den ersten Absperrungen des beliebten Wanderweges begonnen. Die Amtsverwaltung Fahrland erließ daraufhin eine Beseitigungsverfügung, da die Zäune gegen das Naturschutzrecht verstießen. Eine Klage der Bewohner vor dem Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Im April 2000 wurde der Weg wieder für die Spaziergänger geöffnet. Doch immer wieder kam es zu Absperrungen durch die Anwohner, wurde der vorhandene Uferweg, den die DDR-Grenztruppen bis 1989 als Aufklärungspfad nutzten, sogar umgegraben und mit Rasen besät. Da laut Ordnungsbehörde die privaten Eigentümer der Grundstücke kein Recht hätten, diesen öffentlichen Weg zu verändern oder, wie in Groß Glienicke geschehen, zu zerstören, war hier ein schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich, hieß es weiter. In einer solchen Situation sei es der zuständigen Behörde nicht zuzumuten, langwierige gestufte Verfahren anzuwenden, begründete die Stadtverwaltung das Vorgehen. PNN

PNN

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