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Landeshauptstadt: Uferweg: Kein Baustopp

Kolonnenweg-Abriss nicht genehmigungspflichtig

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Babelsberg - Die Stadt kann die Bagger auf dem Uferweg am Griebnitzsee, mit denen Anwohner der Virchowstraße die Reste des DDR-Kolonnenwegs beseitigen lassen, nicht stoppen. Die Prüfung im Rathaus habe ergeben, so der Projektleiter Uferwege Sven Klosa, dass die Bauarbeiten nicht genehmigungspflichtig seien. Auch hätten die Anrainer damit nicht gegen die geltende Veränderungssperre verstoßen. Einen Baustopp könne die Stadt daher nicht verhängen.

Wie berichtet hatten Mitte vergangener Woche drei Anrainer des Griebnitzsees begonnen, mit Baggern und schwerem Gerät die Reste des Kolonnenwegs, auf dem die DDR ihre Grenzsoldaten Patrouille laufen ließ, zu entfernen. Der Weg verlief über ihre Grundstücke; seit der erste Bebauungsplan für den Griebnitzsee-Uferweg vor mehr als zwei Jahren vom Oberverwaltungsgericht kassiert worden ist, gibt es keine Rechtsgrundlage für einen öffentlichen Weg über Privatgrundstücke auf dem Mauerstreifen. Stefan Grzimek als Verwalter eines der Grundstücke an der Virchowstraße hatte am vergangenen Freitag gegenüber den PNN erklärt, die Beseitigung des Kolonnenwegs bedeute keinesfalls, dass er und seine Nachbarn einen öffentlichen Weg ablehnten. Im Gegenteil: Er habe der Stadt die Fläche am Ufer bereits für den öffentlichen Weg angeboten. Da der Entwurf des neuen Ufer-Bebauungsplans vorsehe, den Weg direkt ans Wasser zu verlegen und nicht auf dem ehemaligen Kolonnenweg zu führen, schade dessen Abriss auch dem öffentlichen Weg nicht. SCH

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