Rassistische Attacke beim Spiel SVB 03 gegen Hertha BSC: „Unerträgliches Verhalten“
Hertha BSC entschuldigt sich für rassistische Parolen in Babelsberg. Das war kein Einzelfall
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Für rassistische Parolen auf Sportplätzen gibt es künftig härtere Strafen – in Österreich. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat das Parlament am vergangenen Dienstag beschlossen. Zu einer Gesetzesdebatte hierzulande werden die jüngsten Vorfälle in Babelsberg, Schöneiche oder Ludwigsfelde nicht führen, aber sie machen deutlich, dass rassistisches, verfassungsfeindliches und diskriminierendes Vokabular am Rand märkischer Fußballplätze immer wieder zu hören ist.
Der jüngste Vorfall ist keine sechs Tage alt. Während der Regionalligapartie zwischen dem SV Babelsberg 03 und der U 23 von Hertha BSC wurden im Gästefanblock der Hitlergruß gezeigt und rassistische Parolen gerufen. Bereits in der Nacht zuvor waren auf dem Gelände des Karl-Liebknecht-Stadions Babelsberger Fan-Graffities übersprüht und mit Parolen kommentiert worden.
Hertha BSC hat auf die Vorkommnisse mit einer offiziellen Stellungnahme reagiert: „Für dieses inakzeptable Verhalten, welches im krassen Gegensatz zu den Grundsätzen von Hertha BSC steht, entschuldigen wir uns beim gastgebenden Verein und dessen Fangemeinde“, heißt es von Vereinsseite der Berliner. Der Verein verurteile jede Form von rechter Gewalt oder Gesinnung, Rassismus und Intoleranz auf das Schärfste. „Diese Personen, für die bei Hertha BSC heute und auch künftig kein Platz ist, müssen mit langjährigen Stadionverboten rechnen“, heißt es weiter, daher unterstütze Hertha die Ermittlungen der Behörden und des SVB.
Auch der Herthaner Förderkreis Ostkurve e.V. samt den angeschlossenen Gruppen und Fanclubs distanziert sich von den Vorfällen rund um das Spiel in Babelsberg. „Ein solches, unerträgliches Verhalten ist nicht hinzunehmen und es ist eine Schande für unseren Verein“, sagt Steffen Toll, Vorsitzender des Förderkreises. Als sehr erfreulich und professionell wird bei den SVB-Verantwortlichen die Hertha-Stellungnahme bewertet, im Gegensatz zu einer Replik des 1. FC Lok Leipzig im vergangenen August. Damals hatte der Lok-Verein rassistische Parolen seiner Anhänger im Karl-Liebknecht-Stadion zwar bedauert, aber auf vermeintlich vorausgegangene Provokationen der Babelsberger Fans hingewiesen.
Der SV Babelsberg selbst ist wegen seiner alternativen Fanszene immer wieder Adressat von Provokationen. Erst vor vier Wochen hat eine Gruppe Neonazis um einen vorbestraften Gewalttäter beim Landespokalspiel des SVB gegen den Verbandsligisten SV Germania Schöneiche versucht, Babelsberg-Fans zu attackieren und zu provozieren.
Dem Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) liegen „nur in geringem Ausmaß“ Fälle mit rassistischem oder verfassungsfeindlichem Hintergrund zur Verhandlung auf dem Tisch, sagt dessen stellvertretender Vorsitzender Uwe Kneschk. Der jüngste Gerichtsfall liegt allerdings erst wenige Wochen zurück. Anfang April musste die Landesliga-Partie zwischen dem Ludwigsfelder FC (LFC) und Oberhavel Velten wegen rassistischer Äußerungen und Schmähgesänge von der Tribüne mehrmals unterbrochen werden. Unter anderem wurde dort das „U-Bahn-Lied“ angestimmt, das zum Liedgut rechter Fußballfans gehört und in dem die KZ-Transporte nach Ausschwitz besungen werden.
Die FLB-Regularien sehen in Fällen rassistischer Äußerungen eine Sofortmeldung vor, was der Schiedsrichter des Landesliga-Spiels auch getan hat. Inzwischen ist der Ludwigsfelder FC vom Sportgericht verurteilt worden – zu einer Geldstrafe von 300 Euro, die laut Verein die drei Anhänger zahlen sollen, die den Schmähgesang angestimmt haben. Zudem hat ihnen der LFC Hausverbot erteilt.
Zur Begründung der relativ geringen Strafe heißt es vom FLB-Sportgericht, dass der Ludwigsfelder FC glaubhaft darstellen konnte, welche Maßnahmen der Verein in Zukunft zur Vermeidung derartiger Vorfälle ergreifen will. Dazu zählen: Im Vorfeld eine Verständigung über Problemzuschauer des jeweiligen Gastvereines, eine strengere Einlasskontrolle und Sichtung der Zuschauer sowie eventuelle Stadionverbote.
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