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Landeshauptstadt: Unfallfahrer geht in Berufung Folgenschweres Unglück beschäftigt die Justiz

Babelsberg - Der schwere Autounfall am Rathaus Babelsberg vor mehr als zwei Jahren, in dessen Folge einer damals 37 Jahre alten Rollstuhlfahrerin beide Unterschenkel amputiert werden mussten, beschäftigt die Justiz noch immer. Der inzwischen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1800 Euro Geldbuße verurteilte Unfallfahrer hat Berufung gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt, bestätigte der Sprecher des Potsdamer Amtsgerichts, Wolfgang Peters, den PNN.

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Babelsberg - Der schwere Autounfall am Rathaus Babelsberg vor mehr als zwei Jahren, in dessen Folge einer damals 37 Jahre alten Rollstuhlfahrerin beide Unterschenkel amputiert werden mussten, beschäftigt die Justiz noch immer. Der inzwischen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1800 Euro Geldbuße verurteilte Unfallfahrer hat Berufung gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt, bestätigte der Sprecher des Potsdamer Amtsgerichts, Wolfgang Peters, den PNN. Nun muss der Fall am Landgericht verhandelt werden.

Rückblick: Bei dem Unfall am 27. September 2012 waren laut Polizei zwei Menschen schwer und einer leicht verletzt worden. Am frühen Nachmittag hatte ein damals 47 Jahre alter BMW-Fahrer aus Rheinland-Pfalz beim Linksabbiegen von der Karl-Liebknecht- in die Rudolf-Breitscheid-Straße einem weiteren Auto die Vorfahrt genommen. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der zweite Wagen auf den Gehweg gedrängt wurde – dort wurden ein 69-jähriger Fußgänger und die besagte Rollstuhlfahrerin umgefahren. Sie mussten schwer verletzt ins Krankenhaus. Der Rentner erlitt mehrere Knochenbrüche, die heute 39-jährige Rollstuhlfahrerin verlor beide Beine. Auch der Berliner Fahrer des zweiten Autos erlitt leichte Verletzungen. Bei dem Unfall wurde durch die Wucht der Kollision zudem eine Ampelanlage umgestoßen.

Der unverletzt gebliebene BMW-Fahrer wurde bereits Ende November am Amtsgericht verurteilt, wie Gerichtssprecher Peters sagte – zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. In der Verhandlung seien Unfallzeugen und Verkehrsexperten gehört worden. Unter anderem habe ein Unfallgutachter der Dekra die Auffassung gestützt, dass eine Pflichtverletzung des angeklagten Fahrers vorliege. Dessen Verteidiger habe noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ein Termin für die neue Verhandlung am Potsdamer Landgericht steht indes noch nicht fest. Henri Kramer

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