DER GROSS GLIENICKER UFERSTREIT: Ungeklärtes Eigentum und Widerstand
Für das Vorhaben, am Groß Glienicker See auf dem ehemaligen Grenzkolonnenweg einen durchgängigen Uferweg anzulegen, gibt es seit 1999 einen gültigen Bebauungsplan und somit Baurecht. Aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse sowie der Ablehnung privater Eigentümer, einen Teil ihrer Grundstücke für eine öffentliche Nutzung zugänglich zu machen, ist die Umsetzung des Bebauungsplanes schwierig.
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Für das Vorhaben, am Groß Glienicker See auf dem ehemaligen Grenzkolonnenweg einen durchgängigen Uferweg anzulegen, gibt es seit 1999 einen gültigen Bebauungsplan und somit Baurecht. Aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse sowie der Ablehnung privater Eigentümer, einen Teil ihrer Grundstücke für eine öffentliche Nutzung zugänglich zu machen, ist die Umsetzung des Bebauungsplanes schwierig. Das Vorhaben kommt nur abschnittsweise voran. Aktuell laufen 23 Enteignungsverfahren der Stadt gegen private Grundstückseigentümer.
Dem Bund gehören am Groß Glienicker See 13 Grundstücke. Für sechs hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) jetzt mit der Stadt die Einigung erzielt, sie mit einem Wegerecht für die Stadt zu veräußern. Für die sieben verbleibenden BimA-Grundstücke sind die Eigentumsfragen ungeklärt. Eine ähnliche Problematik gibt es bei dem geplanten Uferweg am Griebnitzsee. Doch anders als dort gab es in Groß Glienicke frühzeitig einen gültigen Bebauungsplan. Der Bebauungsplan am Griebnitzsee hielt zunächst einer Klage von Anwohnern am Oberverwaltungsgericht nicht stand. Er wurde vom Gericht für ungültig erklärt und musste überarbeitet werden. Erst seit wenigen Monaten gibt es dort gültiges Baurecht. pek
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