zum Hauptinhalt

Homepage: Unter dem Mindestlohn

Hochschulmitarbeiter teilweise schlecht bezahlt

Stand:

Beschäftigte an Brandenburgs öffentlichen Hochschulen arbeiten zum Teil für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn. Damit liegt ihre Vergütung unter der vom rot-roten Kabinett beschlossenen Untergrenze für öffentliche Aufträge im Land. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünenfraktion im Landtag hervor. Es werde ganz deutlich, dass Rot-Rot zwar den Mindestlohn predige, ihn aber in den eigenen Bereichen gar nicht umsetze, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Marie Luise von Halem. Die Mindestlohngrenze des Landes müsse ohne Ausnahmen gelten, forderte sie.

Studentische Hilfskräfte erhalten an der Technischen Hochschule Wildau laut Regierung derzeit sechs Euro in der Stunde, an der Fachhochschule Brandenburg sind es 6,70 Euro. In Potsdam und in Frankfurt (Oder) gibt es dagegen 8,79. Bei Hilfskräften mit abgeschlossenem Studium reicht die Spanne von 8,56 Euro an der Hochschule in Eberswalde bis zu 13,92 Euro. Spitzenreiter sind wiederum die Universitäten in der Landeshauptstadt und an der Oder. Praktikanten erhalten nirgendwo eine Vergütung.

Laut Regierung sind vier von fünf akademischen Mitarbeitern an den Hochschulen zudem nur befristet eingestellt. Der Durchschnitt der Vertragslaufzeiten schwankt von im Schnitt rund zehn Monaten bis zu fünf Jahren. Auch in der Verwaltung gibt es befristet Beschäftigte. Ganz oben rangiert hier die Hochschule in Eberswalde mit einem Anteil von 46 Prozent. An der neuen Lausitzer Universität sind es dagegen nur elf Prozent.

Brandenburg trage unter den Bundesländern die rote Laterne bei der Finanzierung seiner Hochschulen, kritisierte Grünen-Politikerin von Halem. Diese hätten daher nur wenig Spielraum. Angesichts der Situation der Mitarbeiter brachte die Fraktion ein Gesetz für die Lohngleichstellung im öffentlichen Dienst ins Gespräch. Wenn es für Mitarbeiter fremder Firmen, die öffentliche Aufträge erfüllten, einen Mindestlohn gebe, müsste er auch für die Landesbediensteten gelten.

Ab 2014 soll in Brandenburg die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro für öffentliche Aufträge an Firmen gelten. Einer entsprechenden Änderung des Vergabegesetzes muss aber noch der Landtag zustimmen. Derzeit liegt die Grenze bei acht Euro. Profitieren würden von der Erhöhung vor allem Mitarbeiter im Wachschutz und Reinigungskräfte, die für das Land tätig sind. Alexander Riedel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })