Landeshauptstadt: Urteil gegen Ex-Betreiber vom Waldschloss
Landgericht: Zivilverfahren um 40 000 Euro beendet / Anwälte: Über Monate keine Mieten gezahlt
Stand:
Babelsberg - Niederlage für die früheren Betreiber des Waldschloss-Clubs: Wie gestern Frank Tiemann als Sprecher des Landgerichts Potsdam den PNN bestätigte, wurde die Mö. & Pe. GbR in einem Zivilverfahren zur Zahlung von „etwa 40 000 Euro“ verurteilt. Die GbR hatten den Club bis zum Sommer vergangenen Jahres bespielt, ihre Chefs waren der Potsdamer André M. und dessen Freundin.
Das im Juristen-Deutsch so genannte Versäumnisurteil gegen die früheren Betreiber wurde bereits Anfang Juni gesprochen. Ein Versäumnis-Urteil ist nach deutschem Zivil-Recht eine Entscheidung gegen jemand, der zum Beispiel nicht zur mündlichen Verhandlung kommt. Geklagt hatte laut Tiemann der aus Österreich stammende Günter Hrazdjira, der Besitzer der Waldschloss-Anlage in der Stahnsdorfer Straße 100. Zu ihr gehören neben dem immer noch geschlossenen Club auch mehrere Wohnungen.
In dem Streit zwischen dem Betreiber-Pärchen und Haus-Besitzer Hrazdjira ging es nach PNN-Informationen vor allem um nicht gezahlte Mieten. Nach Darstellung der Berliner Anwälte von Günter Hrazdjira hätten die Betreiber monatelang keine Mieten gezahlt, weswegen schließlich eine Klage am Landgericht eingereicht wurde. „2005 gab es einen Mietvertrag – und etwa ein dreiviertel Jahr später wurde einfach nichts mehr überwiesen“, sagte Anwältin Manja Manuela Mehnert vor Monaten gegenüber den PNN. Gestern war sie nicht zu erreichen.
Das Waldschloss gilt als wirtschaftlich schwierig zu führen. Früher war das Haus ein Veranstaltungsort des Lindenpark e.V., der jüngst ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat – auch wegen bestehender Schulden gegenüber Günter Hrazdjira.
Mitte April vergangenen Jahres hatte zudem die Energie und Wasser Potsdam (EWP) Strom und Gas abklemmen wollen. Damals hatten Anlieger wie Kneipier André M. gesagt, dass der Hrazdjira als Besitzer über Monate die von seinen Mietern gezahlten Nebenkosten nicht an die EWP weiter gegeben habe. Schließlich hatte sich die EWP offenbar auf einen Kompromiss eingelassen. Zum Stand des Verfahrens könne er jedoch „aus Datenschutzgründen“ nichts sagen, so gestern EWP-Sprecher Stefan Klotz. Wie André M. derzeit zu erreichen ist, ließ sich gestern ebenso nicht ermitteln. H. Kramer
H. Kramer
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: