zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Urteil über Klage der Stadt verschoben Verfassungsgericht rügt Gemeindebund

Die Entscheidung über die Klage der Stadt Potsdam gegen die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg lässt weiter auf sich warten. Ein Verhandlungstermin am Verfassungsgericht des Landes endete gestern ergebnislos – weil der Städte- und Gemeindebund Brandenburg als ein Verfahrensbeteiligter eine erbetene Stellungnahme erst am Tag vor der Verhandlung einreichte.

Stand:

Die Entscheidung über die Klage der Stadt Potsdam gegen die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg lässt weiter auf sich warten. Ein Verhandlungstermin am Verfassungsgericht des Landes endete gestern ergebnislos – weil der Städte- und Gemeindebund Brandenburg als ein Verfahrensbeteiligter eine erbetene Stellungnahme erst am Tag vor der Verhandlung einreichte. Und dies trotz mehrfacher Mahnung, wie Gerichtspräsident Rüdiger Postier monierte. Für die Organisation, die die Interessen der Kommunen im Land vertreten soll, erklärte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher die späte Abgabe des Schreibens mit den „vielfältigen Themen“, mit denen der Gemeindebund befasst sei. Dabei sei das Schreiben an das Gericht „durchgerutscht“. „Das ist peinlich, kann aber einmal passieren“, sagte Böttcher den PNN. Als neuen Termin für eine Entscheidung legte das Gericht den 25. Februar 2011 fest.

Konkret geht es bei der Klage um eine Regelung der Kommunalverfassung, nach der Fraktionen in Gemeindevertretungen kreisfreier Städte aus mindestens vier Mitgliedern bestehen müssen. Die Stadt sieht sich durch diese Bestimmung in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Es sei Angelegenheit der Kommune, Regelungen zur Mindeststärke von Fraktionen zu treffen. Die Bestimmung schließe kleinere politische Gruppierungen von bestimmten, den Fraktionen vorbehaltenen Beteiligungsrechten am politischen Willensbildungsprozess aus, dies verstoße gegen das Demokratieprinzip. Die Klage angeschoben hat ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Den Antrag dazu hatte die Wählergruppe Die Andere gestellt, deren drei Stadtverordnete wegen der seit 2008 gültigen Regel unter anderem nicht mehr in Fachausschüssen sitzen dürfen.

Nach der Verhandlung betonte der Verwaltungsrechtler Götz Meder, der Potsdam in dem Verfahren vertritt, er sei „zuversichtlich“, die Klage zu gewinnen. Sollte dies so sein, könnte sogar geprüft werden, ob in Ausschüssen und auch der Stadtverordnetenversammlung gefällte Beschlüsse rechtmäßig zustande gekommen seien, so Meder auf Nachfrage: „Diesen Aspekt hat noch niemand durchdacht.“ Dagegen sagte Böttcher vom Städtebund, seine Organisation sei mit der Neufassung der Kommunalverfassung zufrieden. „Die Regelungen haben sich bewährt.“ So seien Verfahren in den Kommunalparlamenten gestrafft worden.HK

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })