Landeshauptstadt: Uwe D.: Verantwortlichkeiten unklar
Im Fall des unter Missbrauchsverdacht stehenden Pfarrers Uwe D. gibt es ein Gerangel um Verantwortlichkeiten.
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Im Fall des unter Missbrauchsverdacht stehenden Pfarrers Uwe D. gibt es ein Gerangel um Verantwortlichkeiten. Es geht um die Frage, ob die evangelische Landeskirche oder die Heilig-Kreuz-Gemeinde, welcher der pensionierte Kirchmann angehört, derzeit Sanktionen gegen den Geistlichen aussprechen können. Uwe D. verwaltet ehrenamtlich die Finanzen der Gemeinde und wohnt in einer von ihr gestellten Wohnung – gegenüber der Heilig-Kreuz-Kita, für die er wegen der Vorwürfe bereits ein Hausverbot hat.
Dies könnte wohl zunächst so bleiben. „Dafür ist die Landeskirche verantwortlich“, sagte gestern Martin Kwaschik, Heilig-Kreuz-Gemeindepfarrer den PNN. Doch dort sieht man das anders. „Formal juristisch ist jetzt die Gemeinde zuständig“, sagte Volker Jastrzembski, Sprecher der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Erst nach dem nun eröffneten Disziplinarverfahren gegen Uwe D., das erst nach einem möglichen Gerichtsprozess enden könne, seien der Landeskirche weitere Schritte möglich. Laut Kirchenrecht könnten dann auch die Altersbezüge für Uwe D. gekürzt werden. Nun aber sei es an der Gemeinde, eine Entscheidung zu ihrer Wohnung und ihren Finanzen zu treffen, so Jastrzembski: „Wir wünschen uns in dem ganzen Fall schnell Klarheit.“
Nach Strafanzeigen ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den 76-jährigenUwe D. wegen des Verdachts der Vergewaltigung eines Teenagers und der Misshandlung von Kindern. Der lange Jahre als Jugendpfarrer tätige Geistliche bestreitet alle Vorwürfe. Bereits seit 2001 gibt es in der Kirche Hinweise auf die Vergewaltigung, bis zu den Strafanzeigen in diesem Jahr blieb dies aber ohne Konsequenz. H. Kramer
H. Kramer
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