Wer erwartet hatte, dass sich die Stadt im Streit um die Bebauung an der Villa Schöningen eindeutig positioniert, wird enttäuscht sein. Denn die Bauverwaltung hat sich auf eine Position zurückgezogen, die eher ungewöhnlich ist: Sie will den Stadtverordneten in der kommenden Woche gleich zwei Varianten eines Bebauungsplans vorlegen. Mit ersterer würde dem Investor eingeräumt, was er möchte – nämlich fünf Häuser bauen. Mit der zweiten könnten sich die Gegner dieses Vorhabens anfreunden. Denn damit würde dem Eigentümer des Areals ein bereits bestehendes Baurecht zugestanden, ein weiteres jedoch gestrichen. Was in diesem Fall folgen würde, prophezeit die Verwaltung gern: ein langer Rechtsstreit. Ob es schlau ist, mit den zwei Varianten wie behauptet „die Politik“ über das sensible Gelände an der Glienicker Brücke entscheiden zu lassen, muss bezweifelt werden. Bereits im Zuge der Auseinandersetzungen um die Villa Schöningen wurde der Stadtverwaltung eine zu Investoren-freundliche Haltung unterstellt – zum Nachteil des Weltkulturerbes. Dies zu revidieren, wäre jetzt mit einem ausgereiften Bebauungsplan möglich gewesen. Die endgültige Entscheidung hätten ja auch dann die Stadtverordneten getroffen.
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