Landeshauptstadt: Verband will Schlichter im Synagogenstreit
Innenstadt - Im Synagogenstreit deutet sich eine Lösungsoption an: Der Jüdische Landesverband Brandenburg hat die Berufung einer Schlichtungskommission beschlossen, an der jeweils Vertreter der Jüdischen Gemeinde Potsdam und der Synagogengemeinde Potsdam beteiligt sein sollen. Das teilte der Vorsitzende der Synagogengemeinde Ud Joffe am Freitag mit.
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Innenstadt - Im Synagogenstreit deutet sich eine Lösungsoption an: Der Jüdische Landesverband Brandenburg hat die Berufung einer Schlichtungskommission beschlossen, an der jeweils Vertreter der Jüdischen Gemeinde Potsdam und der Synagogengemeinde Potsdam beteiligt sein sollen. Das teilte der Vorsitzende der Synagogengemeinde Ud Joffe am Freitag mit. Der Landesverband bestätigte den Beschluss gegenüber den PNN. Vertreter beider Gemeinden hatten sich am Mittwoch dieser Woche mit Verbandsvertretern getroffen.
Die Synagogengemeinde sieht laut Joffe zwangsläufig bauliche Änderungen des Synagogenentwurfs des Architekten Jost Haberland als notwendig an, über dessen Umfang in Verhandlungen entschieden werden müsse. Zudem sollte noch vor Baubeginn „ein praktikables Konzept für die Nutzung eines Gebäudes durch zwei Gemeinden vereinbart werden“. Ohne diese Verhandlungen müsse die Formulierung des Bauvereins, das Haus stehe zur Nutzung aller Potsdamer Gemeinden offen, als irreführend bezeichnet werden. Wie Joffe erklärte, appelliere die Synagogengemeinde an das Land Brandenburg als Bauherren, „diesen Prozess mit der nötigen Sensibilität und beruhigender Hand zu begleiten“. Es sollten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, die „die Kompromissfindung erschweren würden“.
Shimon Nebrat von der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde teilte mit, wenn das Vorhaben, eine landeseigene Synagoge zu bauen, umgesetzt wird, werde es „die erste Synagoge in der Geschichte Europas sein, die nicht den Juden gehört“, sondern Eigentum des Landes, genauer einer landeseigenen Stiftung, ist. Hinsichtlich der Eigentumsfrage sei das Vorhaben daher verfassungswidrig, so Nebrat. gb
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