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Aus dem GERICHTSSAAL: Verbotene Ferien auf Sizilien

Altenpflegerin wegen Kindesentziehung zu drei Monatsgehältern Strafe verurteilt

Stand:

„Ich werde nicht mehr mit den Kindern abhauen. Auch wenn ich Angst habe, dass sie Weihnachten wieder nicht bei mir sind“, versprach Rosi R.* (36) gestern in ihrem letzten Wort vor Gericht. Kurz darauf wurde die arbeitslose Altenpflegerin wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Sandra* (17) und Livia* (14) – zwei Töchter der vierfachen Mutter – leben seit Jahren in Einrichtungen der Jugendhilfe. Von dort laufen sie immer wieder weg, stehen dann bei Rosi R. vor der Tür. Die dürfte die Mädchen eigentlich nicht aufnehmen, da ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde. „Ich liebe meine Kinder. Wenn sie kommen, schicke ich sie nicht weg“, äußerte die wegen zahlreicher Betrügereien Vorbestrafte.

Am 2. März 2007 – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – soll die Angeklagte die damals 13-jährige Livia in ihrer Wohnung versteckt, sich am nächsten Tag mit ihr nach Österreich abgesetzt haben. Mitarbeiter des Jugendamtes erstatteten Vermisstenanzeige, ahnten allerdings, wo sich das Mädchen aufhält. Am 2. Dezember 2007 – so ein weiterer Anklagepunkt – habe die Potsdamerin ihre Tochter Livia zu einem Tagesurlaub aus der Wohngruppe abgeholt, sei dann mit ihr gegen den Willen der Vormünderin nach Palermo gereist. Am 11. Januar 2008 wurden Mutter und Kind von der italienischen Polizei aufgegriffen.

„Im Frühjahr 2007 habe ich in Österreich gearbeitet. Mein Lebensgefährte kam mich am 3. März besuchen und brachte beide Mädchen mit“, konterte Rosi R. Doch die Überraschung schlug fehl. Sandra und Livia wurden von der Polizei an der Grenze festgehalten, durften nach Rücksprache mit dem Potsdamer Jugendamt dann allerdings ein paar Tage bei der Mutter bleiben. Eine Behörden-Mitarbeiterin bestätigte die Aussage der Angeklagten im Zeugenstand. Das Gericht sprach Rosi R. von diesem Vorwurf frei. Den verbotenen Weihnachtsurlaub auf Sizilien sah es hingegen als erwiesen an. „Wir haben das zusammen geplant“, gab Sandra, die ältere Tochter der Angeklagten, zu. „Die italienische Polizei entdeckte die Mädchen Anfang Januar in der Wohnung in Palermo, in der ihre Mutter damals lebte“, erinnerte sich die Amtsvormünderin von Livia. „Sie wurden erst einmal in einem Kinderheim der Stadt untergebracht. Von dort ging es am 20. Januar per Direktflug nach Berlin-Tegel. Allerdings sahen sie da nicht gerade glücklich aus.“ „Es fällt meiner Mandantin und ihren Töchtern intellektuell schwer, die Trennung zu verstehen. Das entschuldigt zwar nicht das strafbare Verhalten der Angeklagten, macht es aber erklärlich“, führte der Verteidiger aus. (*Namen geändert.) Hoga

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