Aus dem GERICHTSSAAL: Verbotene Topfpflanzen
Cannabisplantage in einer Wohnung Am Schlaatz aufgeflogen
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Sie wollten von Dealern unabhängig sein und auch Geld sparen. Daniel D.* (23) und Moritz M.* (25) legten im Frühjahr 2008 eine Cannabisplantage in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung Am Schlaatz an. Zuerst standen nur einige Hanfpflanzen in Blumentöpfen auf dem Balkon. „Doch die waren zu mickrig“, meinte Moritz M. Der Potsdamer begann einst eine Lehre als Staudengärtner, verfügt also über Erfahrungen in Botanik. Um ganz sicherzugehen, machte er sich dennoch mit seinem Kumpel Daniel D. im Internet schlau. Dann besorgten sie sich in Berlin die nötige Ausrüstung, legten dafür 500 Euro auf den Ladentisch. Eine Ernte – so Daniel D. – wollte man erzielen, dann die Sache aus Sicherheitsgründen wieder aufgeben. Die Polizei war schneller, durchsuchte die Wohnung der Hobbygärtner am 29. Juli 2008 und fand eine professionell eingerichtete Cannabisaufzuchtanlage mit Zeitschaltuhr, Beleuchtung sowie Belüftung. Die Beamten stellten 398 Gramm Cannabiskraut mit einem Wirkstoffgehalt von 9,55 Gramm Tetrahydrocannabiol (THC) sowie 24 Hanfpflanzen sicher. Jetzt musste sich das Duo wegen Besitzes von Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“ vor dem Schöffengericht verantworten. Daniel D. – wegen Körperverletzung unter Bewährung stehend – erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine allerletzte Chance, sich zu bewähren. Außerdem muss der Hilfsarbeiter 100 Sozialstunden leisten. Moritz M. wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle ging von einem minder schweren Fall aus. Der Bundesgerichtshof legte 7,5 Gramm THC als Grenze für die „nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln“ fest. Mit 9,55 Gramm lagen die Cannabis-Plantagenbetreiber vom Schlaatz nur knapp darüber.
„Früher habe ich sehr viel Alkohol getrunken. Der hat mich aggressiv gemacht. Dann habe ich mich geprügelt“, berichtete Daniel D. Deshalb habe er zu kiffen begonnen. Jetzt sei Alkohol kein Thema mehr und „Gras“ rauche er nur noch selten. „Ich hoffe, dass es nach meiner befristeten Tätigkeit weitergeht. Viel verdiene ich zwar nicht, aber ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Die hat auch Arbeit. Da reicht es für die Miete und alle nötigen Ausgaben.“
Moritz M. absolvierte nach seiner abgebrochenen Lehre zum Stauden- und Landschaftsgärtner eine Umschulung zum Fachlageristen. Arbeit hat er dennoch nicht, lebt von Hartz IV. Seit seinem 13. Lebensjahr konsumiert er Rauschgift, größtenteils Haschisch. „Das ist aber jetzt auf jeden Fall weniger geworden. Größere Mengen könnte ich mir gar nicht leisten“, erklärte der bislang nicht Vorbestrafte.
„Es ist wenig glaubhaft, dass die Angeklagten nur eine Ernte erwartet haben“, betonte Richterin Ahle. „Andererseits konnten wir ihnen nicht nachweisen, dass sie vorhatten, Handel mit dem Rauschgift zu treiben.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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