Aus dem GERICHTSSAAL: Verdächtige Bilder zufällig entdeckt Geldstrafe für Besitz von Kinderpornografie
Die 46 000 pornografischen Bilddateien auf den Computern von Mario M.* waren eher ein Zufallsfund.
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Die 46 000 pornografischen Bilddateien auf den Computern von Mario M.* waren eher ein Zufallsfund. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten gegen einen Potsdamer, der sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht haben sollte. Das Verfahren gegen den Mann wurde inzwischen mangels Tatverdacht eingestellt. Während der damaligen Untersuchungen wurden aber unter anderem auch zwei Laptops, externe Festplatten, CDs, USB-Sticks, eine Digitalkamera sowie ein Handy des Angeklagten sichergestellt. Ein Spezialist des Landeskriminalamts durchforstete die Datenträger des Hausmeisters auf strafrechtlich relevante Bilder. In dem Konglomerat der teils obszönen Darstellungen fand er insgesamt 47 Dateien, die eindeutig kinderpornografischen sowie jugendpornografischen Inhalts waren. Die restlichen Darstellungen von Erwachsenen seien nicht verboten.
Am gestrigen Dienstag saß Mario M. wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zwischen Juli 2011 und März 2012 auf der Anklagebank. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode verurteilte den 50-jährigen Junggesellen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sollte die Sanktion rechtskräftig werden, gilt der bislang Unbescholtene als vorbestraft. „Mein Mandant schweigt zu dem Vorwurf der Anklage“, sagte Verteidigerin Marlen Block zu Prozessbeginn. Anfangs hielt Mario M. sein Schweigen durch, er hörte lediglich den Ausführungen des Sachverständigen zu. Der ließ keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte im fraglichen Zeitraum gezielt nach „Kindern, die Sex haben“ sowie nach unter 16-jährigen Asiatinnen, die sich freizügig präsentieren, gesucht hat. „Gelöschte Ordner, unter anderem solche, in denen sich Kinder in Unterwäsche darstellen, konnten wieder sichtbar gemacht werden. Allerdings haben wir keine Hinweise auf Verbreitung und Tausch“, betonte der Informatiker vor Gericht.
Nach einer Beratungspause erklärte die Verteidigerin: „Mein Mandant räumt den Anklagevorwurf ein. Er bereut, was er getan hat. Es war nur ein kurzer Zeitraum, und seitdem hat er sich auch nichts mehr zushulden kommen lassen.“
„Ich empfehle dem Angeklagten ganz deutlich, die Hilfe eines Sexualtherapeuten in Anspruch zu nehmen und klären zu lassen, ob er Therapiebedarf hat“, gab der Staatsanwalt zu bedenken. „Die Suchanfragen, die er im Internet gestellt hat, könnten auf ein Interesse nach direkter Kontaktaufnahme hindeuten.“ Die Verteidigerin verneinte eine pädophile Veranlagung des Potsdamers. Sie sprach lediglich von „Neugier, die im Spiel war“. (*Name geändert.) Hoga
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