Landeshauptstadt: Verein spricht von relativer Mehrbelastung
Das Gerichtsurteil könnte weitreichendere Folgen haben als bislang angenommen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Straßenreinigungssatzung der Stadt für fehlerhaft erklärt.
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Das Gerichtsurteil könnte weitreichendere Folgen haben als bislang angenommen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Straßenreinigungssatzung der Stadt für fehlerhaft erklärt. Die Grundlage der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren in Potsdam sei fehlerhaft gewesen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Bauverein Babelsberg, der gegen die Satzung ein Normenkontrollverfahren angestrengt hatte, erklärte nun: Er sei durch die Satzung „relativen Mehrbelastungen“ ausgesetzt gewesen, die fehlerhafte Berechnung gelte für die Jahre 2007 und 2008. Die Richter stellten Ende Januar fest, dass die Stadt die in der Satzung zugrunde gelegten Gebührensätze falsch ermittelt habe. Grund dafür sei der Umstand, dass die Frontmeter nicht in der Weise bestimmt wurden, wie die Satzung dies vorsehe. Die Stadt habe ein Verfahren „lotrechter Projektion auf die Straße“ für bestimmte Grundstückszuschnitte gewählt. Ein solches Verfahren sei in der Satzung aber gar nicht vorgesehen, deswegen stimme die ermittelte Frontmeteranzahl nicht, so der Bauverein. Damit sei kalkulatorisch ein zu hoher Gebührensatz die Folge, urteilten die obersten Verwaltungsrichter der Länder Berlin und Brandenburg. Der Anwalt des Bauvereins, der Potsdamer Rechtsanwalt Sven Gottschalkson, bezeichnete das erfolgreiche Normenkontrollverfahren als gute Ausgangslage dafür, dass die Stadt in einem neuen Satzungsgebungsverfahren Rechtssicherheit für die Wohnungswirtschaft und andere Grundstückseigentümer schafft. pst
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