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Aus dem GERICHTSSAAL: Vergewaltigung im Kinderzimmer?

Die Angeklagten behaupten: Es war einvernehmlicher Sex / Urteil am 9. August

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Aus dem GERICHTSSAALDie Angeklagten behaupten: Es war einvernehmlicher Sex / Urteil am 9. August Zuerst sahen sie gemeinsam im Zimmer von Peter B. (17) fern, tranken auch etwas Alkohol. Am späten Abend dieses 1. Februar 2004 schloss der Potsdamer dann aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Tür ab, erklärte vorher seiner in der Plattenbauwohnung Am Stern ebenfalls anwesenden Mutter: Mein Zimmer ist jetzt Sperrzone für dich. Dann vergewaltigten Peter B. und sein Kumpel Daniel R. (24) die 17-jährige Nadine. Das kräftige Mädchen wehrte sich nach Kräften, kratzte und trat. Endlich ihren Peinigern entronnen, rief Nadine ihre Freundin Stefanie an, erzählte ihr aufgelöst, was soeben vorgefallen war. Stefanie informierte ihren Freund, Sohn eines Kriminalpolizisten. Dieser setzte seinen Vater von der vermeintlichen Straftat in Kenntnis. Wenige Stunden danach wurden die beiden jungen Männer festgenommen. Peter B. und Daniel R. – angeklagt wegen versuchter Freiheitsberaubung sowie gemeinschaftlicher Vergewaltigung – beteuerten vor der 2. Strafkammer des Landgerichts: „Es war einvernehmlicher Sex.“ Keiner von ihnen habe Nadine, die trotz ihres jugendlichen Alters über einschlägige sexuelle Erfahrungen verfügt habe, zu irgend etwas gezwungen. „Nadine weinte am Telefon. Sie war völlig fertig“, erinnerte sich ihre Freundin Stefanie (17) gestern im Zeugenstand. Nadine stehe in der Klasse zwar gern im Mittelpunkt, würde sich zu diesem Zweck aber nie Lügengeschichten ausdenken. Nach dem Vorfall sei Nadine fröhlich wie immer gewesen, habe auch weiter ihre bauchfreien T-Shirts getragen. „Sie meinte, das sei nur äußerlich. Es müsse ja niemand wissen, wie es in ihr aussehe“, so die Zeugin. Ihre Freundin habe nach der Tat unter Alpträumen gelitten und erwogen, die Anzeige gegen ihre einstigen Freunde zurückzuziehen. „Ich habe ihr aber gesagt: Wenn es so war, dann müssen die beiden auch bestraft werden.“ In dieser Zeit habe Nadine dann einen anonymen Anruf bekommen. Eine Stimme habe ihr gedroht: Wir kriegen dich. Der Verteidiger von Daniel R. beantragte, ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit von Nadine, die die Vergewaltigung detailliert, jedoch scheinbar ohne übermäßige Belastung schilderte, einzuholen. Dies lehnte die Kammer unter Vorsitz von Dr. Klaus Przybilla ab. Staatsanwalt Peter Petersen forderte eine Jugendstrafe von sechs Jahren für Daniel R. , der das Mädchen in jener Nacht zweimal vergewaltigt haben soll. Peter B. soll für dreieinhalb Jahre in den Jugendstrafvollzug. „Die Angeklagten waren keine zärtlich hingebungsvollen Liebhaber, sondern triebgesteuerte Sexualtäter“, stellte er klar. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da Nadine sich aus freien Stücken auf die Sexualpraktiken eingelassen habe. Das Urteil ergeht am Montag. Hoga

Hoga

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