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Aus dem GERICHTSSAAL: Verleumdung von Jauch nicht erwiesen

Freispruch für Bild am Sonntag-Reporter

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Günther Jauch saß abrufbereit in seinem Haus. Doch der Fernsehmoderator brauchte zum gestrigen Prozesstermin nicht zu erscheinen. Nach der Zeugenvernehmung von Amtsgerichtspräsidentin Christiane Dreusicke sowie ihres Stellvertreters konnte der Anklagevorwurf nicht aufrechterhalten werden. Bild am Sonntag-Chefreporter Guido B. (42) verließ den Verhandlungssaal als freier Mann.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Boulevard-Journalisten vorgeworfen, Günther Jauch verleumdet zu haben. Anfang September 2004 soll Guido B. bei der Präsidentin des Amtsgerichts Einsicht in die Grundbucheintragungen des Fernsehprofis beantragt haben. Recherchegrund sollten Anhaltspunkte dafür sein, dass Jauch im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften zwischen ihm und der Stadt Potsdam zweifelhafte Vorteile gewährt worden seien. In dem am 12. September in der Bild am Sonntag erschienen Artikel „So reich ist Günther Jauch“ sei dann lediglich die Neugier der Leser befriedigt, jedoch nichts über die Gewährung irgendwelcher Vorteile berichtet worden.

In seiner vorbereiteten Erklärung betonte der Angeklagte Guido B. gestern, er habe Amtsgerichtspräsidentin Dreusicke am 6. September 2004 eine Liste mit Immobilien vorgelegt, die Günther Jauch zugerechnet werden. Diese habe er als Co-Autor eines größeren Artikels auf Vollständigkeit und Aktualität prüfen wollen. Die Präsidentin habe ihn gefragt,was er genau schreiben wolle. Er habe geantwortet, am Beginn einer Recherche wisse man nie so genau,was am Ende herauskomme. Allerdings habe er weder behauptet noch geschrieben, dass es Mauscheleien zwischen der Stadt und Jauch gäbe, so Guido B.

Amtsgerichts-Chefin Christiane Dreusicke (60), in ungewohnter Position im Zeugenstand, berichtete, der Bild-Reporter habe sich „sehr nebulös über ein vermeintlich positives Verwaltungshandeln irgendwelcher Ämter zugunsten von Herrn Jauch“ geäußert. Unter der Maßgabe, dass er keine Klatsch- und Tratschgeschichte verfasse, habe sie ihm gestattet, in die Bücher zu schauen. Der wenig später erschienene Artikel decke sich allerdings nicht mit dem Anlass, der ihr vom Angeklagten für seine Recherche genannt worden sei. „Es sollte um allgemeine Interessen gehen. Sonst hätte ich ihm keine Einsicht in die Grundbücher gewährt“, betonte Dreusicke.

Jauch-Anwalt Christian Schertz verklagte die Gerichtspräsidentin daraufhin wegen Rechtswidrigkeit der Auskunft im Namen seines Mandanten. Die Sache landete vor dem Verwaltungsgericht. Dreusickes Stellvertreter, Dr. Michael Schnaubel, wurde in diesem Rechtsstreit tätig. In der Klageerwiderung verfasste er jene unselige Passage, die Dreh- und Angelpunkt der Anklage gegen den Boulevard-Journalisten war. Gestern – als Zeuge geladen– bekannte der 52-jährige Jurist, den Schriftsatz nach einem Gespräch mit Dreusicke aus dem Gedächtnis heraus formuliert zu haben. „Dem Angeklagten kann nicht nachgewiesen werden, dass er diese Äußerungen tatsächlich von sich gegeben hat. Er ist deshalb freizusprechen“, so das Gericht. Hoga

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