Aus dem GERICHTSSAAL: Verstörendes Ende einer Partynacht 1350 Euro Strafe wegen sexueller Nötigung
Celine tanzt am 2. September 2012 gut gelaunt in der Waschhaus-Disko.
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Celine tanzt am 2. September 2012 gut gelaunt in der Waschhaus-Disko. Auf einmal schlingt sich von hinten ein Arm um ihren Hals. Eine Hand berührt ihre Brust. Noch knapp eineinhalb Jahre nach diesem Vorfall kommen der 24-Jährigen bei ihrer Aussage die Tränen.
Achmet A.* (24) auf der Anklagebank schüttelt den Kopf. Der Mann aus Afghanistan muss sich wegen sexueller Nötigung – immerhin einem Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird – vor dem Schöffengericht verantworten. Nach Abschluss der Beweisaufnahme wird er lediglich wegen tätlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. „Die Erheblichkeitsschwelle von Sexualdelikten, die der Gesetzgeber vorgibt, um die Tat als Verbrechen zu werten, ist nicht erreicht“, begründet Richterin Cornelia Michalski die Entscheidung.
Asylbewerber Achmet A. bestreitet gar nicht, Körperkontakt mit Celine gehabt zu haben. Allerdings sei dieser rein zufälliger Natur gewesen. „Ein Freund hat mich auf der Tanzfläche geschubst. Um nicht hinzufallen, habe ich mich an der jungen Frau festgehalten. Kann sein, dass ich dabei aus Versehen an ihre Brust gekommen bin“, sagt der Angeklagte, der bereits wegen Bedrohung, Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsmacht vorbestraft ist.
Von einer Schubserei könne keine Rede sein, berichtet der Ex-Freund von Celine im Zeugenstand. „Ich habe ganz in ihrer Nähe getanzt. Der Angeklagte trat aus einer Gruppe heraus auf Celine zu und fasste sie an die Brust. Das war eine plumpe Anmache. Kurz entschlossen habe er dem Angetrunkenen eine Backpfeife verpasst. Daraufhin habe sich Achmet A. ein Bier gegriffen und es über ihn geschüttet. „Dann kamen auch schon die Türsteher und bald darauf die Polizei.“
„Der Angeklagte musste sich auf keinen Fall an Celine abstützen. Das war gewollt“, ist sich auch deren Mutter sicher. Sie feierte in jener Nacht mit der Tochter und ihrem damaligen Freund im Waschhaus. „Ich sehe noch an das entsetzte Gesicht von Celine vor mir. Sie war geschockt und konnte die ganze Nacht nicht schlafen.“ Danach war sie eine Woche lang krankgeschrieben.
„Die junge Frau war sehr aufgelöst. Sie hat geweint. Es fiel ihr schwer, den Sachverhalt zu schildern“, erinnert sich eine als Zeugin geladene Polizistin. Achmet A. hingegen sei aggressiv aufgetreten und habe sich als Opfer gefühlt. Der Atemalkoholtest habe einen Wert von 1,6 Promille ergeben. „Wir haben ihn in Gewahrsam genommen, damit er nicht noch weitere Straftaten begeht“, so die Polizistin.
„Wir zweifeln nicht daran, dass es sich so zugetragen hat, wie es die Zeugen geschildert haben. Die Aussage des Angeklagten werten wir als Schutzbehauptung“, sagte Richterin Michalski. „Die alkoholische Enthemmung haben wir zu seinen Gunsten gewertet.“ Achmet A. habe Celine in der Öffentlichkeit herabgewürdigt und in ihrer Ehre als Frau gekränkt. „Sie ist davon immer noch beeindruckt. Aber der Vorfall wird ihr nicht das ganze Leben nachhängen“, so die Richterin. (*Namen geändert.) Hoga
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