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Landeshauptstadt: Versuch der Entmündigung gescheitert Keine Verhaltensregeln für Ortsbürgermeister

Groß Glienicke - Verhaltensregeln für den Ortsbürgermeister von Groß Glienicke wird es auch in Zukunft nicht geben. Ein Antrag von Andreas Menzel, der für einige Irritationen gesorgt hatte, wurde am Dienstagabend auf der Sitzung des Ortsbeirates abgelehnt.

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Groß Glienicke - Verhaltensregeln für den Ortsbürgermeister von Groß Glienicke wird es auch in Zukunft nicht geben. Ein Antrag von Andreas Menzel, der für einige Irritationen gesorgt hatte, wurde am Dienstagabend auf der Sitzung des Ortsbeirates abgelehnt. Der parteilose Ortsbürgermeister Manfred Dreusicke erklärte, dass es „für das Verhalten des Ortsbürgermeisters keines gesonderten Beschlusses bedarf“. Das sei in der Brandenburger Kommunalverfassung und in der Hauptsatzung von Potsdam klar geregelt. Während Dreusicke seine Ablehnung zurückhaltend formuliert hatte, apostrophierte Winfried Sträter vom Glienicker Forum den Antrag als „Versuch zur Entmündigung des Ortsbürgermeisters“. Der Antrag wurde auch mit deutlicher 7:1-Mehrheit abgelehnt.

Dabei wollte Menzel mit einer kurzen Entschuldigung seinen Antrag noch zurückziehen und die Situation damit entschärfen – das war jedoch aus formellen Gründen nicht mehr möglich. Menzel, der bei der Kommunalwahl für die Stadtverordnetenversammlung kandidieren will, wollte einen direkten Informationsfluss ermöglichen und den Ortsbürgermeister als Sprecher und Ergebnisverkünder des Ortsbeirats gegenüber dem Oberbürgermeister definieren. Die von Menzel gewünschten Regeln lesen sich folgendermaßen: „Der Ortsbürgermeister gibt sämtliche Schreiben und Dokumente direkt an alle Mitglieder des Ortsbeirates weiter. Der Ortsbürgermeister wird nur im Rahmen der gefassten Beschlüsse des OBR tätig. Der Ortsbürgermeister leitet die Sitzungen des Ortsbeirates als Moderator neutral und enthält sich insofern eigener positionierender Beiträge. Will er selber das Wort in der Sache ergreifen, gibt er vorher die Sitzungsleitung weiter. Alle Mitglieder des OBR sind über Sitzungen der SVV und seiner Ausschüsse, in denen Punkte aus dem Ortsteil behandelt werden, durch den Ortsbürgermeister oder das Büro der SVV zu informieren. Das Büro der SVV und die Verwaltung werden gebeten, sämtlichen Schriftverkehr (e-mails) immer mit allen Mitgliedern des OBR zu führen.“ Winfried Gutzeit

Winfried Gutzeit

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