Landeshauptstadt: Vogelgrippe: Hühner dürfen draußen bleiben
Stadt beginnt Potsdamer Vogelhalter über Maßnahmenkatalog zu informieren
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Stadt beginnt Potsdamer Vogelhalter über Maßnahmenkatalog zu informieren Im Herbst wird es ernst, jedoch nicht so ernst wie noch vor einigen Monaten befürchtet: Zwar stellt der in diesem Monat beginnende und bis Dezember dauernde Vogelzug ein Risiko für die Verbreitung der Vogelgrippe dar, aber wegsperren müssten Züchter ihr Geflügel vorerst nicht. Das sagte gestern Amtsveterinärin Renate Lehmann bei der Vorstellung des vorläufigen Maßnahmenkatalogs, der sich auf eine am 1. September vom Bundesverbraucherschutzministerium erlassene Verordnung bezieht. Zwar sei die Erregerübertragung auf Hausvögel durch den direkten Kontakt mit erkrankten Wildvögeln möglich, aber im Moment noch unwahrscheinlich. „Die asiatischen Vögel machen ja nicht erst einen Abstecher nach Westen bevor sie in den Süden fliegen“, erklärte Lehmann. Erst in den südlichen Winterquartieren bestünde die Möglichkeit einer Verbreitung des Erregers, auch auf jene Vögel, die später nach Europa zurückkämen. „Im Frühling haben wir vielleicht eine neue Situation“, sagte die Beigeordnete für Gesundheit Elona Müller. Trotzdem bestehe kein Grund zur Panik. Zu den Maßnahmen, über die die Amtstierärztin die Halter nun informieren will, gehört auch, dass Halter von mehr als 100 Vögeln dazu verpflichtet sind, vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember ihre Tiere von den Landeslaboren untersuchen zu lassen. Einen noch nicht bekannten Teil der Kosten wird aus der „Tierseuchenkasse“ des Landes gezahlt, aber auch die Geflügelbesitzer müssen einen Anteil tragen, so Lehmann. Wie hoch, stehe noch nicht fest, sie rechne mit höchstens 10 Euro je Probe. Betroffen sind in Potsdam zwei Halter in Bornim und Fahrland. Zusätzlich müssen aber alle ungefähr 100 beim Veterinäramt gemeldeten Geflügelbesitzer im kommenden Herbst Vorsichtsregeln einhalten: Zum Beispiel dürfen die Halter ihre Tiere nicht im Freien füttern, weil so Wildvögel angelockt werden könnten. Auch sollten Hühner und Puten nicht mit Wassergeflügel zusammen gehalten werden. Hinweise auf Influenza A können stumpfes Gefieder, geschwollene Augen und dunkelrote Beine sein. Sobald ein Vogel diese Symptome aufweist, sollte unbedingt ein Tierarzt gerufen werden – ebenfalls, wenn in einem größeren Bestand drei Tiere täglich sterben. Trifft der Verdacht auf Vogelgrippe zu, „muss der gesamte Bestand so schnell wie möglich getötet werden“, so Lehmann. Seit im August ein Vogelgrippefall in Sibirien bekannt wurde, hätten bereits 20 weitere Vogelbesitzer ihre Tiere bei Lehmann angemeldet, denn „alle haben Angst um ihre Vögel“. Doch nicht nur den Haltern würden Maßnahmen auferlegt, auch den Jägern: Getötete Vögel müssen untersucht werden. Seit August wurde laut Lehmann bisher kein neuer Krankheitsfall bekannt. Auf europäisches Gebiet sei die Seuche noch nicht vorgedrungen. Zumal in Deutschland das Risiko, dass die Krankheit auf Menschen übergeht, äußerst gering sei. Denn hier habe niemand den engen Kontakt zu Geflügel wie in Asien, wo die Menschen mit den Tieren teilweise das Heim teilten. Die Vogelgrippe könnte auch durch illegale Ziervögel- und Geflügelimporte aus Seuchenregionen nach Deutschland gelangen, warnte Müller davor, bei Waldspaziergängen tote Vögel zu berühren. Zubereitet sei Geflügel aber keine Gefahr. Juliane Wedemeyer
Juliane Wedemeyer
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