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Landeshauptstadt: Volkszählung: Ab 9. Mai starten die Befragungen Für den Zensus 2011 werden Tausende Potsdamer kontaktiert und befragt / Verweigerung wird teuer

Es betrifft jeden zehnten Potsdamer: Im Rahmen der bundesweiten Volkszählung werden in den kommenden Wochen auch Tausende Potsdamer von Interviewern kontaktiert und besucht. Die ersten Ankündigungsbriefe an die „Auskunftspflichtigen“ gehen in diesen Tagen zur Post.

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Es betrifft jeden zehnten Potsdamer: Im Rahmen der bundesweiten Volkszählung werden in den kommenden Wochen auch Tausende Potsdamer von Interviewern kontaktiert und besucht. Die ersten Ankündigungsbriefe an die „Auskunftspflichtigen“ gehen in diesen Tagen zur Post. Das erklärte Michael Schrewe, der Leiter der eigens für die Volkszählung eingerichteten Erhebungsstelle Potsdam, gestern vor Journalisten.

Auf der Liste stehen sämtliche Bewohner von Wohnheimen und Altersheimen – rund 6000 Potsdamer – sowie zusätzlich die Bewohner von rund 8000 stichprobenartig ausgewählten Anschriften in Potsdam. Für die zeitgleich durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung erhalten außerdem alle Haus- und Wohnungsbesitzer in Potsdam einen Fragebogen per Post. Zensus-Verweigerern droht in letzter Konsequenz ein Strafgeld von bis zu 5000 Euro.

Die erste gesamtdeutsche Volkszählung ist auch die erste registergestützte Erhebung: Ausgewertet werden Daten des Einwohnermelderegisters, von öffentlichen Arbeitgebern sowie von der Bundesagentur für Arbeit, erläutert Schrewe. Die Daten aus den Registern allein reichen jedoch nicht aus, um Erkenntnisse etwa zur Schulbildung, zur Arbeitstätigkeit, zur Religion oder zu einem möglichen Migrationshintergrund zu erheben. Deshalb werden zusätzlich rund zehn Prozent der Bevölkerung persönlich befragt.

In Potsdam sei dafür ein Team von etwa 180 ehrenamtlichen Interviewern vorbereitet worden. Weitere Ehrenamtler werden noch gesucht, erklärte Schrewe. Als Aufwandsentschädigung erhalten sie 7,50 Euro pro Interview.

Ein solches Interview folgt einem achtseitigen Fragebogen und dauert zwischen fünf und zehn Minuten – befragt werden jedoch alle Bewohner der ausgewählten Adresse – und das auch unabhängig davon, ob sie dort amtlich gemeldet sind oder nicht, so Schrewe. Stichtag ist der 9. Mai 2011 um 24 Uhr: Jeder, der zu diesem Zeitpunkt in der ausgewählten Adresse wohnt, wird befragt. Eine Rückmeldung an das Einwohnermeldeamt gebe es nicht, versichert Schrewe.

Haus- und Wohnungseigentümer sollen zudem per Briefbefragung Auskunft über ihre Räumlichkeiten geben: gefragt wird unter anderem nach Baujahr, Gebäudetyp und Heizungsart, aber auch nach den Namen von Nutzern der Räume.

Folgenlos verweigert werden kann nur die Aussage zur Religionszugehörigkeit: Die Beantwortung der Frage ist freiwillig. Ansonsten müssen Zensus-Verweigerer mit „Verwaltungszwangsverfahren“ rechnen, so Schrewe. Im Klartext droht ein Strafgeld von bis zu 5000 Euro. Bürger, die den vom Interviewer vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen und telefonisch keine Alternative vorschlagen, würden zunächst erneut schriftlich kontaktiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, den Fragebogen postalisch oder per Internet allein auszufüllen. Bei weiterer Verweigerung wird ein Strafgeld angedroht und im Ernstfall von der Stadtkasse vollstreckt, so Schrewe. Die ehrenamtlichen Interviewer könnten sich mit einem „Erhebungsbeauftragtenausweis“ in Verbindung mit ihrem Personalausweis ausweisen.

Die erste Erhebung soll Ende Juli abgeschlossen sein. Zur Qualitätskontrolle gibt es danach bei fünf Prozent der Befragten eine „Wiederholungsbefragung“. Der gesamte Prozess soll bis März 2012 abgeschlossen sein.

www.Potsdam.de/Zensus

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