Links und rechts der Langen Brücke: Vom Seeufer zum Stadthaus
Sabine Schicketanz über Griebnitzsee-Bootshäuser, die zu Schwarzbauten werden – und was dahinter stecken mag
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Zu behaupten, im Griebnitzsee-Konflikt seien die Fronten zwischen Anrainern und Stadt verhärtet, wäre eine glatte Untertreibung. Allem Anschein nach geht gar nichts mehr zwischen Seeufer und Stadthaus. In dieses Bild passt die jüngste Aktion der Verwaltung: Sie hat fünf Anrainern die Baugenehmigungen für ihre Bootshäuser entzogen. Genehmigungen, die sie knapp zwei Jahre zuvor selbst erteilt hat. Die Begründung dafür darf den zornigen Potsdamern, die einen Uferweg wollen, genügen – eine Stadtspitze, eine Verwaltung aber sollten es besser wissen. Dies gilt aus baurechtlicher Perspektive, aber vor allem aus politischer: Es erscheint wenig ratsam, die eskalierte Situation weiter zu verschärfen – mit einem Verwaltungsakt, der aller Wahrscheinlichkeit in der nächsten Zeit gar nicht wirksam werden wird, weil über seine Rechtmäßigkeit Gerichte entscheiden müssen. Denn selbstverständlich haben die Anrainer bereits avisiert, gegen die Rücknahme der Bootshaus-Genehmigungen zu klagen.
Im Klartext: Am Griebnitzsee-Ufer stehen nun dank der Stadtverwaltung drei Schwarzbauten, zwei Bootshäuser dürfen nicht mehr gebaut werden. Ist das maßgeblich für einen Uferweg, den die Stadtspitze durchsetzen will? Allem realistischen Ermessen nach muss die Antwort Nein lauten. Um einem Uferweg wieder näher zu kommen, braucht die Stadt einen gültigen Bebauungsplan. Damit dieser erarbeitet werden kann, dürfe es keine „Vorfestlegungen“ – keine Bootshäuser – geben, argumentierte Oberbürgermeister Jann Jakobs. Dem widersprechen einige, darunter Ulrich Battis, renommierter Baurechtler, in Potsdam durch seinen „Battis-Bericht“ zu Missständen in der Bauverwaltung bekannt. Battis sagt das Gegenteil dessen, was die Verwaltung behauptet: Die Stadt müsse die Bootshäuser bei ihrem neuen Bebauungsplan berücksichtigen – sie dürfe nicht so tun, als habe sie „ein weißes Blatt“ vor sich. Dass einige Anrainer erfolgreich gegen den Bebauungsplan geklagt haben, auf dessen Grundlage sie ihre Bootshäuser genehmigen ließen, scheint schwer nachvollziehbar. Doch zu beachten gilt: Der Bebauungsplan ist nicht kassiert worden, weil er Bootshäuser erlaubte. Und, folgt man Battis, wäre die Bootshäuser auch ohne Bebauungsplan zu genehmigen gewesen. In der Summe liegt damit der von der Stadt weit von sich gewiesene „Racheakt“ gegen klagende Anrainer doch sehr nah.
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