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Landeshauptstadt: Von Schulden entlastet

Neues Beratungsangebot vom Pro-Solvencia e.V. bei Verbraucherinsolvenz

Während die Konjunktur bei den Firmeninsolvenzen zu einem Rückgang geführt hat, kämpfen Privatleute vom Hartz-IV- Empfänger bis zum wenig erfolgreichen Gründer einer Ich-AG noch immer in steigender Zahl mit ihren Schuldenbergen. Laut Statistik des Landes Brandenburg wurden von Januar bis September 2007 über 88 Prozent aller Insolvenzanträge (4635 Fälle ) nicht von Firmen gestellt. Drei Viertel davon waren private Verbraucher. Das waren 799 Fälle mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Kein Wunder, dass es bei der Schuldnerberatung in Sachen Privatinsolvenz erhebliche Wartezeiten gibt.

Mit der Eröffnung seiner neuen kostenlosen Beratungsstelle zur Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzverfahren hat der gemeinnützige Verein Pro-Solvencia e.V. deshalb versucht, eine Lücke zu schließen. Seit 5. Mai berät ein dreiköpfiges Team Schuldner, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen wollen. Das Team besteht aus Vereinschef Ralf Baumgart, der als Betriebswirt schon über langjährige Erfahrung bei Firmeninsolvenzen verfügt, Rechtsanwältin Carsta Graf, die ebenfalls bereits viele Jahre in der Schuldnerberatung tätig war, und dem Steuerberater und Juristen Dr. Ulf Kanis.

„Wir hatten am Anfang mit ein, zwei Anfragen die Woche gerechnet“, meint Baumgart. Das Telefon stände aber schon gar nicht mehr still und es gebe bereits eine ganze Reihe von Vormerkungen. Anmelden sollte man sich unbedingt vorher bei Pro-Solvencia, denn eine Beratung sei nicht in fünf Minuten machbar. Eine Stunde müsse man auf alle Fälle einplanen. Oft ist das Bedürfnis der Hilfesuchenden groß,ihre Lebensgeschichte zu erzählen, um die missliche Situation zu erklären und um sich zu rechtfertigen, weiß Carsta Graf aus Erfahrung. Gemeinsam würden dann die Vorbereitungen zum Insolvenzverfahren angepackt. „Da sind oft auch Ängste zu überwinden“, meint sie. Denn an der privaten Überschuldung hingen mitunter ganze Familien, die für den Schuldner gebürgt hätten.

Nach der Insolvenzordnung, die 1999 in Kraft getreten ist, kann jeder zahlungsunfähige oder von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Bürger, egal ob abhängig Beschäftigter, ob ehemals Selbstständiger, ob Hausfrau oder Rentner ein Insolvenzverfahren eröffnen. Aber auch die Mitverpflichteten wie Ehegatten oder Lebensgefährten, die für den Schuldner gebürgt haben, können Entschuldung erlangen

Um nach sechs Jahren von den verbliebenen Schulden befreit zu werden, muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren durchlaufen werden, zu dem das Offenlegen sämtlicher Verbindlichkeiten, aber auch der Einkünfte oder noch vorhandenen Vermögens gehört. Der Verein hat vom Land Brandenburg die Anerkennung erhalten, Schuldenbereinigungspläne aufzustellen und die Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, um eine Vereinbarung zu erzielen. Was geschehen muss und kann, entscheidet dann letztlich das Gericht. Außergerichtliche Einigungen seien eher selten, meint Graf. Die Gläubiger beständen in der Regel auf einer „amtlichen überwachten“ Lösung des Problems.

pro-solvencia ist zu erreichen in der Breite Straße 24 (Hochhaus). Sprechstunden dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr, Tel. 0151-21127681 oder 0151-56503172

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