Landeshauptstadt: „Vorauseilender Gehorsam“
Tack zum ViP: Druck aus EU-Recht nicht ableitbar
Stand:
Tack zum ViP: Druck aus EU-Recht nicht ableitbar Als „vorauseilenden Gehorsam“ bezeichnet die verkehrspolitische Sprecherin der PDS im brandenburgischen Landtag, Anita Tack, die geplanten Entlassungen des Potsdamer Verkehrsbetriebes (ViP). Im Land Brandenburg werde ab 2005 ein neues Beförderungsgesetz in Kraft gesetzt, welches den Landkreisen und kreisfreien Städten als den Auftraggebern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dessen Finanzierung gleichsam als „freiwillige Aufgabe“ überlasse. Tack: „Hier nun setzt ein Druck auf Einsparungen ein, der bislang durch EU-Recht nicht begründet werden kann.“ Die PDS-Landtagsabgeordnete verweist darauf, dass die Verordnung der EU schon aus dem Jahre 1969 stammt und für den Bahnverkehr der staatlichen Eisenbahnunternehmen der damaligen Mitgliederstaaten galt. Im Jahre 2003 habe sich der Europäische Gerichtshof in einem Urteil auf diese Verordnung berufen. Er stelle Kriterien auf, nach denen künftig die Vergabe von Aufträgen des ÖPNV erfolgen sollte. Geltendes deutsches Recht sei das nicht. Tack zitiert das Bundesministeriums für Verkehr, das auf dieses Urteil so reagiert habe: „Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann insbesondere nicht herausgelesen werden, dass künftig alle Verkehre, die subventionsbedürftig sind, öffentlich ausgeschrieben werden müssen.“ Die Landeshauptstadt Potsdam müsse sich laut Tack fragen lassen, ob der Abbau von Arbeitsplätzen durch Entlassungen in einem der Stadt gehörenden Verkehrsbetrieb bzw. die Drohung mit Privatisierung der geeignete Weg sei, den Einfluss der Stadt zu sichern, um die vom ÖPNV-Gesetz gesetzten Ziele zu erreichen, eine attraktive Alternative zum Individualverkehr zu schaffen. G.S.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: