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ATLAS: Vorbildwirkung

Acht Euro fünfzig pro Stunde sind das Mindeste – jedenfalls, wenn es um öffentliche Aufträge geht. Das hat der Landtag bei der Novellierung des Vergabegesetzes festgelegt.

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Acht Euro fünfzig pro Stunde sind das Mindeste – jedenfalls, wenn es um öffentliche Aufträge geht. Das hat der Landtag bei der Novellierung des Vergabegesetzes festgelegt. Doch während sich die Stadt, ihre Tochterunternehmen und die Potsdamer Hochschulen auf die Erhöhung vorbereitet haben, lässt die Situation bei der Schlösserstiftung aufmerken: Nur 7,50 Euro fünfzig bekommen die Kassierer, Aufseher und Reinigungskräfte derzeit in Potsdams Preußenschlössern. Sie liegen damit – immer noch! – unter dem bereits 2012 eingeführten Mindestlohn von acht Euro. Dass die Stiftung es auch nach zwei Jahren nicht geschafft hat, die Vorgaben umzusetzen, ist nicht nachvollziehbar – und ein fatales Signal. Da kann es auch keine Rolle spielen, dass die betroffenen Mitarbeiter de facto von der ausgegliederten Service-Gesellschaft „Fridericus“ beschäftigt werden – denn die Vorgaben gelten für alle öffentlichen Aufträge. Das Land sollte bei solchen schwarzen Schafen genau hinsehen und auf eine zügige Korrektur drängen. Denn wenn sich schon die öffentliche Hand nicht an vereinbarte Mindestlöhne hält, ist schwer zu vermitteln, dass die Privatwirtschaft das irgendwann einmal tun soll.

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