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Aus dem GERICHTSSAAL: Vorgestern ertappt – gestern vom Amtsgericht verurteilt

Anklage: 19 Mascarastifte und fünf Packungen Mon Cherie von vielfach Vorbestraftem entwendet / Letzte Bewährungschance

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Aus dem GERICHTSSAALAnklage: 19 Mascarastifte und fünf Packungen Mon Cherie von vielfach Vorbestraftem entwendet / Letzte Bewährungschance Kazimir K. (60) ist voll geständig. Doch eigentlich bleibt dem Polen gar nichts anderes übrig, als reinen Tisch zu machen. Er wurde nämlich am 16. Februar bei Kaiser''s dabei erwischt, wie er sich 19 Mascara-Stifte sowie fünf Packungen Mon Cherie im Gesamtwert von 128,90 Euro in die Tasche steckte, ohne die Waren zu bezahlen. Die Nacht musste der Graubärtige im Polizeigewahrsam verbringen. Bereits am gestrigen Tag verhandelte das Amtsgericht gegen den Langzeitarbeitslosen im beschleunigten Verfahren. „Stimmt, ich habe die Sachen gestohlen. Ich wollte meiner Frau ein schönes Geschenk machen. Aber das Futter für meinen Hund habe ich bezahlt“, übersetzt die Dolmetscherin. Amtsrichterin Waltraud Heep kann es nicht glauben. „Was macht Ihre Gattin mit 19 Augenbrauenstiften? Ich kann Ihnen sagen, wozu Sie das Zeug geklaut haben. Das wollten Sie in Polen verscherbeln.“ Früher habe er Arbeit gehabt und gutes Geld verdient, berichtet Kazimir K. Jetzt sei er aufs Abstellgleis geschoben worden, lebe mit seiner gleichfalls arbeitslosen Ehefrau von 15 Euro Sozialhilfe monatlich. „Wir haben manchmal tagelang nichts zu essen. Die Not trieb mich dazu“, räumt er nun ein, stößt bei Gericht allerdings auf wenig Verständnis. „Ich hoffe, nicht alle arbeitslosen Polen kommen nach Deutschland, um zu stehlen“, entfährt es der Vorsitzenden. „Auf solche Touristen wie Sie können wir verzichten.“ Dass der Angeklagte mit schöner Regelmäßigkeit in die Bundesrepublik einreiste, um lange Finger zu machen, belegt ein Blick in seinen Bundeszentralregister-Auszug. Von 13 hier verzeichneten Vorstrafen sind 11 einschlägiger Natur. Mehrfach saß er deshalb in Haft. Des weiteren verstieß Kazimir K. in der Vergangenheit wegen Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung sowie unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet gegen Recht und Gesetz. Allerdings liegt die letzte Eintragung bereits vier Jahre zurück. „Ich weiß, dass ich falsch gehandelt habe“, gibt sich der Mann im Holzfällerhemd einsichtig. Er werde nun ganz bestimmt nicht mehr nach Deutschland kommen, um zu stehlen und das Diebesgut Zuhause in klingende Münze zu verwandeln. „Mit großen Bauchschmerzen“ beantragt der Staatsanwalt, den „entsetzlich oft Vorbestraften“ zu acht Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Das Gericht stimmt dem zu, setzt die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. „Das ist Ihre allerallerletzte Chance. Klauen Sie noch einmal, landen Sie unweigerlich im Gefängnis“, warnt die Richterin. Hoga

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