Nutzung von Texten an Hochschulen: Vorläufige Einigung mit der VG Wort
Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich darauf verständigt, dass für Nutzungen von Texten an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird.
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Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich darauf verständigt, dass für Nutzungen von Texten an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird. Die Universität Potsdam hatte den Rahmenvertrag wie auch viele andere Hochschulen abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren gehe ein „unverhältnismäßig hoher organisatorischer und technischer Aufwand“ einher, der nicht zu vertreten sei, hatte es geheißen.
Nun wird der umstrittene Rahmenvertrag zwischen Bund, Ländern und VG Wort vom September des Vorjahres und damit die darin vereinbarte Einzelerfassung und -vergütung bis zum 30. September 2017 ausgesetzt. Ursprünglich war vorgesehen, ab 1. Januar 2017 die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke auf der Basis einer Einzelerfassung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG Wort abzurechnen. Zur Gewährleistung einer praktikablen und sachgerechten Lösung für alle Beteiligten beschlossen KMK, VG Wort und HRK nun die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Sie soll zum 1. Oktober 2017 eine bundesweit einheitliche Lösung entwickeln.
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