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Ufer-Sperrung: Vorstoß gegen die Sperrung

Der Verein „Griebnitzsee für alle“ fordert die Stadt auf, die Gangart im Uferweg-Streit zu verschärfen. Aktivisten verweisen auf Landesverfassung. Anrainer winken ab.

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Babelsberg - Sechs Jahre nach der Sperrung des Uferwegs am Griebnitzsee will eine Anwohnerinitiative ihn endlich wieder geöffnet sehen. Nach Monaten des Stillstands fordert der Verein „Griebnitzsee für alle“, dass die Stadt die juristischen Daumenschrauben anzieht und nicht nur auf ein langwieriges Mediationsverfahren mit den Sperrern des Wegs setzt. Die Stadtverwaltung will darüber zumindest nachdenken, der Anwalt der meisten sperrenden Anrainer winkt dagegen ab.

Verein: Land und Kommunen sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zu Seen freizuhalten

Der Griebnitzsee-Verein hat seinen Vorstoß und etliche Fragen für die Anwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Mittwoch formuliert. Dabei verweist die Initiative auf Artikel 40 der Landesverfassung, wonach Land und Kommunen verpflichtet sind, der Allgemeinheit den Zugang zu Seen freizuhalten. Diesen Grundsatz solle die Stadt geltend machen – und bauordnungsrechtlich, unter Berufung auf vorläufigen Rechtsschutz, den Weg freiräumen. Dies sei geboten, weil das juristische Verfahren so lange dauere und das öffentliche Interesse überwiege. Das vorgeschlagene Vorgehen sei auch insofern gerechtfertigt, dass ein wiederhergestellter Uferweg eben nicht unveränderbar sei, sondern im Falle einer Niederlage der Stadt vor Gericht wieder beseitigt werden könne, so die Auffassung des Vereins.

Brandenburgische Bauordnung soll im Sinne der Potsdamer Uferwegnöte novelliert werden

Bei juristischen Bedenken gegen dieses Vorgehen solle sich die Stadt beim Land und dessen Parlamentariern einsetzen, damit etwa die Brandenburgische Bauordnung im Sinne der Potsdamer Uferwegnöte novelliert wird. Dem „Recht des Stärkeren“ – aus Sicht der Initiative derzeit die Sperrer des Wegs – müsse nun die „Stärke des Rechts“ entgegengesetzt werden, fordert der Griebnitzsee-Verein.

Gegen den ersten Bebauungsplan für den schon zu DDR-Zeiten zur Grenzsicherung gesperrten Uferbereich hatten einige Anrainer mit Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt, weil Potsdam ihre Eigentümerrechte zu wenig beachtete. Seit 2009 sind weite Teile des 2,8 Kilometer langen Wegs gesperrt. 2012 hatte die Stadt einen neuen B-Plan vorgelegt, der wiederum Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen ist, rund 20 Klagen sind anhängig. Zudem muss seit Frühjahr die Öffentlichkeitsbeteiligung für das Planwerk wegen Verfahrensfehlern wiederholt werden. Zugleich läuft seit mehr als einem Jahr ein vom Gericht angeregtes Mediationsverfahren, über dessen Inhalt die sperrenden Anwohner und Stadt Stillschweigen vereinbart haben.

Mediator will abwarten, was Stadtverordneten im kommenden Jahr beschließen

Zum Stand des Verfahrens teilte Stadtsprecher Stefan Schulz auf Anfrage allerdings mit, derzeit habe sich der Mediator, der frühere Berliner Verwaltungsrichter Karsten-Michael Ortloff, dazu entschlossen abzuwarten – und zwar, was die Stadtverordneten im kommenden Jahr beschließen, also nach der jetzt erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit an dem B-Plan. Die Stellungnahmen der Anlieger würden gerade ausgewertet und gegebenenfalls eingearbeitet, so Schulz. Eine Prognose über die Dauer des Mediationsverfahrens sei aus diesem Grunde nicht möglich. Zum Vorstoß der Bürgerinitiative sagte Schulz, man habe diesen zur Kenntnis genommen. „Wir prüfen das.“

Dagegen sagte der Berliner Anwalt Christoph Partsch, der mehr als ein Dutzend Sperrer vertritt, im derzeitigen Verfahrensstand sei schlicht kein einstweiliges Rechtsmittel vorgesehen, um den Uferweg zu öffnen: „Die Initiative sollte sich juristisch besser beraten lassen.“ Erst in einem konkreten Enteignungsverfahren seien solche Schritte möglich, „doch davon sind wir noch Jahre entfernt“, so Partsch, der auch Vertrauensanwalt für die Korruptionsbekämpfung im Land Berlin ist. Für die Umsetzung der Uferwegspläne am Griebnitzsee hat die Stadt rund 15 Millionen Euro reserviert, etwa für den Flächenerwerb oder für Entschädigungszahlungen an die Eigentümer.

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