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Landeshauptstadt: Vorzeitige Abreise

Preisminderung für gesamte Urlaubszeit

Stand:

Preisminderung für gesamte Urlaubszeit Reist ein Tourist wegen eindeutiger Reisemängel vorzeitig nach Hause, so hat er Anspruch auf eine Reisepreisminderung für die gesamte Urlaubszeit. So hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az.: 12 S 176/03), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. Im verhandelten Fall hatte die spätere Klägerin eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Im Hotelzimmer fand sich Schimmel vor, an den Wänden klebten tote Insekten und im Bad waren die Abflüsse verstopft. Die Urlauberin beschwerte sich, sollte aber ein Ersatzzimmer nur gegen Zusatzkosten bekommen. Daraufhin brach sie den Urlaub ab. Das Gericht sprach der Frau eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent zu - und zwar für den gesamten gebuchten Zeitraum. Denn auch wenn die Klägerin im Hotel geblieben wäre, hätte sie wegen der aufgetretenen Mängel nicht den vollen Preis bezahlen müssen, befanden die Richter. dpa

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