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Wachmann-Prozess in Potsdam: Was die Angeklagte „weiterhin dringend verdächtig“ macht
Eine Erklärung des Landgerichts Potsdam umreißt die immer erdrückender werdende Indizienlage gegen die Angeklagte im Wachmann-Prozess. Nur mit ihr hatte das Opfer einen offenen Konflikt.
Von Katharina Henke
Stand:
Die Indizienlage im Prozess um den getöteten Wachmann einer Potsdamer Geflüchtetenunterkunft wird für die Angeklagte mit südafrikanischer Staatsbürgerschaft immer erdrückender. Am siebten Prozesstag am Montag wies das Landgericht einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zurück. Die Begründung: „Die angeklagte Person ist weiterhin dringend verdächtig“, so der beisitzende Richter. Aufgrund der Tatschwere und der Fluchtgefahr besteht der Haftbefehl fort.
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