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Diese Dreier-Konstellation wäre im Studentenwohnheim Hechtsheim nicht zulässig: Studierende an der Uni Mainz.

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Zulassung zum Studium: Wartesemester weiter anerkennen

Die Brandenburger Linksfraktion kritisiert den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen

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Potsdam - Für die weitere Anerkennung der Wartesemester in vollem Umfang setzt sich die Brandenburger Linksfraktion ein. „Die jetzt eingeführten Bewerbungssemester gehen deutlich zu Lasten der Studieninteressierten und sind nicht nur mit einem hohen bürokratischen, sondern auch einem zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden“, erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der Brandenburger Linksfraktion Isabelle Vandre. Die Regelung ergibt sich aus dem Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen, der am Donnerstag von der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder unterzeichnet worden war.

Die Anerkennung der Wartesemester müsse weiter gewährleistet werden, auch wenn es richtig sei, parallel laufende Verfahren für eine effizientere Zulassungspraxis an den Hochschulen zusammenzuführen. ,,Mit den neuen Bewerbungssemestern werden nur allgemein und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge berücksichtigt“, so Vandre. Dies betreffe Studiengänge wie beispielsweise Medizin, Zahnmedizin und Psychologie.

Die Linke sieht in dem Verfahren ein erhebliches Problem. Denn bei der Bewerbung würden so nur noch Semester berücksichtigt, in denen man sich offiziell beworben hat. „Das bedeutet, Studieninteressierte müssen sich jedes halbe Jahr neu bewerben, selbst wenn sie zur Überbrückung langer Wartezeiten zum Beispiel im medizinischen Bereich eine Ausbildung begonnen haben, die auch im späteren Studium von Vorteil sein könnte, so Vandre. Dieses Verfahren sei nicht nur bürokratisch, sondern auch ungerecht.

"Ein zusätzliches Problem besteht in der fehlenden Anerkennung von Leistungen, die während der Wartezeit in einem anderen, fachlich ähnlichen Studiengang erarbeitet wurden", sagte der Thüringer hochschulpolitische Sprecher Christian Schaft. "Diese Regelungen lehnen wir ab." Es müsse dringend geprüft werden, welche Spielräume die Länder im Rahmen geplanter Ausführungsgesetze auf Landesebene hätten, um die Regelung im Sinne der Studieninteressierten zu beheben.

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