zum Hauptinhalt

HINTERGRUND: Was sind Pufferzonen?

Je näher am Schlosspark Sanssouci, umso besser. Nach dieser Devise agieren viele Bauherren und Immobilienentwickler in Potsdam – gemäß der Devise ihrer Zunft, wonach drei Dinge den Wert einer Immobilie ausmachen: „Lage, Lage, Lage“.

Stand:

Je näher am Schlosspark Sanssouci, umso besser. Nach dieser Devise agieren viele Bauherren und Immobilienentwickler in Potsdam – gemäß der Devise ihrer Zunft, wonach drei Dinge den Wert einer Immobilie ausmachen: „Lage, Lage, Lage“. Um das Welterbe der einstigen königlichen Residenzstadt vor allzu großer baulicher Bedrängung zu schützen, wurde am 26. Januar 2011 zwischen der Stadt Potsdam, dem Land Brandenburg und der Schlösserstiftung (SPSG) eine Deklaration über eine 5294 Hektar große Pufferzone zur Unesco-Welterbestätte „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ unterzeichnet. Mit der Pufferzonen-Regelung waren die Unterzeichner einer Forderung des Unesco-Welterbekomitees von 2007 nachgekommen. Allerdings hatte sich Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) lange Zeit einer Unterzeichnung der Deklaration verweigert. Um die „visuelle Integrität“ der Welterbestätten zu schützen, wie es heißt – also die Sichtbeziehungen nicht zu stören –, wurden eine enge und eine weite Pufferzone um das Welterbe festgelegt. Innerhalb der weiteren Pufferzone werden Bauvorhaben, die eine Höhe von zehn Metern oder eine zusammenhängende Grundfläche von 500 Quadratmetern überschreiten, näher auf ihre Welterbe-Verträglichkeit geprüft. Innerhalb der engeren Pufferzone, die 984 Hektar Fläche umfasst, werden Vorhaben, die eine Neubebauung oder eine bauliche Veränderung der Außenansichten zum Gegenstand haben, einer näheren Überprüfung unterzogen werden. Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. gb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })