SCHULUNFÄLLE: Was zu tun ist
Bei Unfällen im Unterricht und auf dem Schulweg sind Schüler gesetzlich unfallversichert. Die Entscheidung darüber, ob ein versicherter Schulunfall vorliegt und welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung erbringt, trifft in Brandenburg ausschließlich die Unfallkasse Brandenburg.
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Bei Unfällen im Unterricht und auf dem Schulweg sind Schüler gesetzlich unfallversichert. Die Entscheidung darüber, ob ein versicherter Schulunfall vorliegt und welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung erbringt, trifft in Brandenburg ausschließlich die Unfallkasse Brandenburg. Jeder Unfall von Schülerinnen und Schülern muss umgehend der Schulleitung gemeldet werden. Anzuzeigen ist jeder Unfall, der eine ärztliche Behandlung erfordert. Dies trifft auch für Unfälle zu, die sich während des Praxislernens oder während der berufspraktischen Ausbildung außerhalb des Schulgeländes ereignen. Die Schulleitung veranlasst die Unfallanzeige und die Meldung an die Unfallkasse. spy
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