Landeshauptstadt: Wenn der Flieger nicht abhebt
Die Firma Flightright verhandelt mit Fluggesellschaften über Entschädigungen für Passagiere. Jetzt ist sie mit ihrem Firmensitz nach Potsdam gezogen
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Der Flug ist überbucht und man kommt nicht mehr mit, er ist verspätet oder fällt ganz aus: Jetzt kümmert sich eine Babelsberger Firma um solche Passagiere, die womöglich einen Entschädigungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft haben. Flightright, seit 2010 in der Branche aktiv, hat seinen Firmensitz nach Potsdam verlegt. Aus Hennigsdorf bei Berlin zog das fast 20-köpfige Team nach Babelsberg in ein saniertes Industrieloft.
Für alle, die keine Rechtsschutzversicherung haben, bietet dieses Verbraucherportal wie die vergleichbaren Firmen Euroclaim und Fairplane den Kunden an, Entschädigungen von oft uneinsichtigen Fluggesellschaften einzutreiben.
Aus dem Potsdamer Callcenter betreut Flightright Kunden aus ganz Europa, weit über 1000 kommen jeden Monat dazu. Die Firma lockt mit einer Erfolgsquote von über 90 Prozent für die Fälle, die sie übernimmt. Falls mit der Fluggesellschaft in einem ersten Schritt weder Entschädigung noch ein Vergleich ausgehandelt werden kann, wird ein Anwalt eingeschaltet. Alle entstehenden Kosten trägt Flightright, für den Kunden entsteht kein finanzielles Risiko. Wird eine Entschädigung gezahlt, bekommt die Firma etwa 30 Prozent Provision. Unter Umständen muss der Kunde dafür allerdings Geduld mitbringen, sagt Marcus Schmitt, Flightright-Geschäftsführer. Die Verfahren dauern von zwei Monaten bis in Einzelfällen über ein Jahr. Dennoch lohne es sich: „Je nach Flug-Distanz beträgt die Entschädigungssumme pro Fall 250 bis 600 Euro. Ansprüche können rückwirkend bis zu drei Jahre geltend gemacht werden“, sagt Schmitt. Im Notfall braucht der Kunde dafür nicht einmal sein Ticket: Auch mit der Flugnummer kann ermittelt werden. Flightright nutzt dafür eine umfangreiche Datenbank über Wetter- und Flugdaten und Vergleichsurteile.
Nicht geholfen werden kann in der Regel bei Verspätungen und Ausfällen aufgrund von Wetterproblemen oder höherer Gewalt. Gepäckprobleme und die Erstattung von Hotelrechnungen beispielsweise wegen verpasster Anschlussflüge zählen nicht zu den Geschäftsfeldern von Flightright, sagt der Geschäftsführer.
Ob überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung besteht, kann der Kunde unverbindlich über einen Entschädigungsrechner auf der Internetseite von Flightright prüfen lassen. Etwa 80 000 Mal wurde dieser Service seit Inbetriebnahme genutzt, sagt Pressesprecherin Andrea Feustel. „Doch ohne Erfahrung und reiserechtliche Spezialisierung sind Ansprüche oft schwierig durchzusetzen“, heißt es bei Flightright.
Der Bedarf für rechtlichen Beistand ist offenbar groß: Die junge Firma in Babelsberg werde noch in diesem Jahr neue Mitarbeiter einstellen, so Geschäftsführer Schmitt. Steffi Pyanoe
www.flightright.de
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