Landeshauptstadt: Wer das neue Schüler-Bafög erhält
Es wurde viel gestritten um das neue Landes-Schüler-Bafög für Oberstufenschüler auf dem Weg zum Abitur, das es zunächst nur im Land Brandenburg geben wird. Ganz nebenbei: Der Begriff ist irreführend, da anders als beim Studenten-Bafög das Geld kein Kredit ist, also nicht zurückgezahlt werden muss.
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Es wurde viel gestritten um das neue Landes-Schüler-Bafög für Oberstufenschüler auf dem Weg zum Abitur, das es zunächst nur im Land Brandenburg geben wird. Ganz nebenbei: Der Begriff ist irreführend, da anders als beim Studenten-Bafög das Geld kein Kredit ist, also nicht zurückgezahlt werden muss. Mit dem gestrigen Beschluss des Kabinetts stehen aber die mit Spannung erwarteten Einzelheiten fest. Wer wird es erhalten? Was sind die konkreten Voraussetzungen? Es geht um 50 oder 100 Euro, die je nach Einkommen der Eltern, künftig an bedürftige Brandenburger Schüler der 11., 12. und 13. Klassen gezahlt werden. Es geht los mit jenen Jahrgängen, die ab nächsten Schuljahr 2010/2011 in Klasse 11 sind. Das Geld soll für Bildungszwecke wie Bücher, Laptops verwendet werden, was aber nicht nachgewiesen werden muss.
Grundsätzlich gilt, wie Bildungssstaatssekretär Burkhard Jungkamp erläuterte: Oberstufenschüler, deren Eltern staatliche Transferleistungen beziehen, Hartz IV/Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialgeld, erhalten unkompliziert monatlich einhundert Euro. In den Genuss der neuen Brandenburger Leistung, die mehr Schüler zum Abitur-Weg und damit zu einem späteren Studium locken soll, kommen aber auch normale Familien, die es nicht so dicke haben, deren Eltern in schlecht bezahlten Jobs arbeiten und jeden Euro umdrehen müssen. Als Faustregel gilt, so Jungkamp: Anspruchsberechtigt seien Abiturschüler aus Haushalten, wo das Nettoeinkommen der Eltern monatlich nicht 2000 Euro bei einem Kind und nicht 2500 Euro bei zwei Kindern übersteige. Je nach Einkommen werden dann 50 oder 100 Euro gezahlt. Die Anträge können ab Sommer bei den Ausbildungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden. Diese sind bereits für die Auszahlung von speziellen Bundes-Bafög-Zahlungen zuständig, die bereits jetzt Oberstufenschüler mit eigenem Haushalt erhalten, also jene, die nicht am Wohnort zur Schule gehen – was nur selten vorkommt. Diese spezielle Gruppe erhält das neue Landesschülerbafög nicht, Doppelzahlungen sind ausgeschlossen. Brandenburg hat die dort geltenden Bundes-Bemessungsgrenzen für seine Landesförderung übernommen. Als weitere Faustregel nannte Jungkamp: Anspruchsberechtigt seien Oberstufenschüler, wo das Haushaltsnettoeinkommen der Eltern monatlich nicht 2000 Euro bei einem Kind und 2500 Euro bei zwei Kindern nicht übersteige. Ausschlaggebend ist immer der Wohnsitz der Abitur-Schüler, nicht die Schule, nicht deren Ort. Das heißt, Schüler aus sozial schwachen Familien, die freie Schulen besuchen, erhalten das Geld ebenso wie Brandenburger Oberstufenschüler, die in Berlin, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern zu Schule gehen, was an den Landesgrenzen wegen kürzerer Wege durchaus vorkommt. thm
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