
© Manfred Thomas
Bertiniweg-Grundstücke: Wettlauf zum Grundbuchamt
Schadensersatz statt Vorkaufsrecht? Im Streit um Bertiniweg-Grundstücke werden alle Register gezogen und der Stadt Potsdam droht ein finanzielles Fiasko.
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Nauener Vorstadt - Überraschende Wendung im Streit um den Verkauf der Bertiniweg-Grundstücke: Die Stadt Potsdam könnte nun gegenüber den Eigentümern von drei Einfamilienhäusern am Bertiniweg in beträchtlicher Höhe schadensersatzpflichtig werden. Da die Stadt ohnehin nur 875 000 Euro für den Verkauf von knapp 12 000 Quadratmetern am Bertiniweg erlöste – sie erzielte 75,40 Euro pro Quadratmeter bei einem Bodenrichtwert von 290 Euro pro Quadratmeter – droht der umstrittene Grundstücksverkauf somit zu einem finanziellen Fiasko für die Stadt zu werden.
Am 7. September hatte das Amtsgericht entschieden, dass für ein am Bertiniweg wohnendes Ehepaar eine Vormerkung hinsichtlich eines möglichen Vorkaufsrechtes für ihr Grundstück einzutragen ist. Widersacher des Ehepaares in diesem Eilverfahren war die Stadt Potsdam, die die Existenz eines Vorkaufsrechtes bestritt und das 12 000-Quadratmeter-Grundstück auf dem Immobilienmarkt verkaufte – mitsamt des 1200 Quadratmeter großen Grundstückes des klagenden Ehepaares und zweier weiterer mit Eigenheimen bebauter Grundstücke.
Doch nun ist fraglich, ob die gerichtlich angeordnete Vormerkung des Ehepaares überhaupt zum Zuge kommt. Grund: Noch am Vortag, dem 6. September, stellte der von den Käufern der 12 000 Quadratmeter beauftragte Notar einen Antrag auf Grundbucheintragung. Dies ist laut Kaufvertrag möglich, wenn der Kaufpreis über 875 000 Euro an die Stadt als Verkäufer überwiesen worden ist. Brisant für das betroffene Ehepaar: In aller Regel tragen Grundbuchämter die Anträge auf Grundbucheintragung in der zeitlichen Reihenfolge ein, wie sie eingehen. Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Kommt es so, kann das Ehepaar sein Vorkaufsrecht auch dann nicht geltend machen, wenn es dies nach dem Eilverfahren auch in einem Hauptsacheverfahren richterlich bestätigt bekommt. Der Anwalt des Ehepaares, Gregor Leythen, gegenüber den PNN: „Wenn das Vorkaufsrecht besteht und das Eigentum im Grundbuch nicht mehr eintragungsfähig ist, hat sich die Stadt ersatzpflichtig gemacht.“
Freilich würden die Einfamilienhaus- Besitzer, wie sie mitteilen, dann nicht auf 75,40 Euro – den Verkaufspreis an die Gesamtkäufer – klagen, sondern auf 290 Euro pro Quadratmeter, dem Bodenrichtwert für die Gegend am Bertiniweg. Die drei Familien haben insgesamt 2400 Quadratmeter gepachtet; multipliziert mit dem Bodenrichtwert ergibt sich ein Schadenswert von 696 000 Euro.
Nach PNN-Informationen wird in der Stadtverwaltung nicht von der Existenz eines Vorkaufsrechtes für die Häuslebauer am Bertiniweg ausgegangen. Die Familien argumentieren mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz, das für Bauherren auf Pachtland in der DDR die Möglichkeit einräumt, das gepachtete Grundstück zu kaufen. Die Stadt argumentiert dagegen mit dem Investitionsvorranggesetz, wonach das Schuldrechtsanpassungsgesetz bei Wohnbauinvestitionen keine Anwendung findet. Im Urteil des Amtsgerichtes im Zuge des einstweiligen Verfahrens sieht die Stadt noch kein Urteil in der Sache. Die Richterin hätte maximal „eine Tendenz“ aufgezeigt und sei „den Weg des geringsten Widerstandes gegangen“. Zumindestens die Urteilsbegründung liest sich anders: So heißt es, das die Voraussetzungen für die Nichtanwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes nicht vorliegen. Ein besonderer Investitionszweck der Käufer habe im Kaufvertrag „keinen Niederschlag gefunden“. Teile der 12 000 Quadratmeter würden derzeit auf dem Immobilienmarkt angeboten, ohne dass eine baldige Bebauung sichergestellt wäre, „sodass die baldige Umsetzung der Vorhaben des Bebauungsplanes 60 zurzeit nicht gesichert ist“, heißt es in der Urteilsbegründung. Angeboten werden Teilflächen am Bertiniweg indes für 300 bis 450 Euro pro Quadratmeter. Stadt und Käufer, die Potsdamer Firma BTW GmbH bzw. deren Eigentümer, begründen den niedrigen Kaufpreis mit hohen Erschließungs- und Neuordnungskosten am Bertiniweg.
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