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Einfahrt zum Gewerbestandort. Das Areal am Lerchensteig 42 ist seit März 2007 Sitz zweier Baufirmen. Das Grundstück ist allerdings als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Die Stadt will den Unternehmern deshalb die Nutzung untersagen.

© Andreas Klaer

Von Sabine Schicketanz: Widerspruch statt Wegzug

Lerchensteig-Unternehmer wussten bei Grundstückskauf, dass sie Landwirtschaftsfläche erwerben

Stand:

Nedlitz - Der Streit um das Grundstück am Lerchensteig 42 geht in eine neue Runde: Die Unternehmer Michael Hoffmann und Thorsten Fiebig haben angekündigt, gegen den Flächennutzungsplan (FNP) Widerspruch einzulegen. Dieser weist das von beiden Anfang 2009 erworbene Grundstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Dies ist Grund für die Stadtverwaltung, den Unternehmern die Nutzung als Gewerbestandort zu untersagen. Hoffmann und Fiebig haben dort bereits im März 2007 zunächst zur Miete ihre Gerüstbau- und Baufirmen mit rund 60 Mitarbeitern angesiedelt. Einen Wegzug lehnen sie ab.

Die Unternehmen wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme an Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) und die Stadtverordneten die Darstellung des Baubeigeordneten Matthias Klipp (Bündnis ’90/Grüne) zurück, wonach ihnen bekannt gewesen sei, dass es sich um eine Landwirtschafts- und nicht um eine Gewerbefläche handelt. Dies hätten sie bei der Anmietung im März 2007 nicht gewusst, so Hoffmann und Fiebig – beim Kauf des Grundstücks von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft Anfang 2009 allerdings schon.

Diesen Sachverhalt hatte Klipp bereits im jüngsten Hauptausschuss zu Protokoll gegeben. Er sagte, die städtische Wirtschaftsförderung habe sich telefonisch bei den Unternehmern gemeldet und auf die Problematik hingewiesen. Hoffmann und Fiebig hätten das Angebot, sich beraten zu lassen, allerdings nicht angenommen. Als die Stadt ankündigte, ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung aufzunehmen, hatten sich die Firmeninhaber an die Stadtpolitik gewandt. Klipp und Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) vertraten im Hauptausschuss die Ansicht, die Unternehmer hätten sich durch den wissentlichen Kauf einer Landwirtschaftsfläche wirtschaftliche Vorteile verschafft. Dieses Grundstück sei deutlich günstiger im Erwerb gewesen als eine reguläre Gewerbefläche, so Exner. Dazu schreiben die Unternehmer, diesem Vorwurf könnten sie „nicht folgen“. Im Gegenzug stellen sie Fragen an die Verwaltung – beispielsweise, warum die Stadt nicht bereits im März 2007 gegen die gewerbliche Nutzung des Areals vorgegangen ist. Die Verlegung der Unternehmenssitze sei „legal über die Stadt“ erfolgt. Die Entscheidung über einen Verbleib der Firmen liegt bei den Stadtverordneten: Der Flächennutzungsplan wird derzeit überarbeitet, das Stadtparlament könnte eine Umwandlung der Landwirtschafts- in eine Gewerbefläche beschließen – allerdings gegen den Willen der Verwaltung. Diese hat das Verfahren gegen die Unternehmer auf Eis gelegt, so lange der FNP diskutiert wird.

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