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Sonntags bummeln. Nach dem Drama um den in letzter Minute abgesagten Verkaufssonntag hat die Stadt eine neue Verordnung vorgelegt.

© Manfred Thomas

Landeshauptstadt: „Wir sind ja keine Outlaws“

Im Streit um Sonntagsöffnungszeiten gibt Potsdam auf juristischen Druck hin klein bei – vorerst

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Kunden vor verschlossenen Türen, verärgerte Händler, umsonst geschaltete Werbung: Ein kurzfristig per Gerichtsentscheid gekippter verkaufsoffener Sonntag wie vor einem Monat soll sich in Potsdam möglichst nicht wiederholen. Nach der Pleite mit ihrer umstrittenen Regelung der Sonntagsöffnungszeiten startet die Stadt Potsdam einen neuen Versuch – mit vom Gesetz erlaubten sechs Stichtagen sucht man diesmal ausdrücklich den Konsens mit Gewerkschaften und Kirchen.

Der nächste verkaufsoffene Sonntag wäre damit der 31. Mai, parallel zur Antikmeile in der Innenstadt. Ebenfalls sollen Geschäfte zum Stadtwerke-Festival am 5. Juli, zum Töpfermarkt am 6. September und wiederum zur Antikmeile am 27. September öffnen können. Dazu kommen die Adventssonntage am 29. November und 20. Dezember. Die Zustimmung der Stadtverordneten zu diesem Plan gilt als sicher. Zuletzt war war die Stadt zum dritten Mal mit dem Versuch gescheitert, den Verkauf – durch eine stadtteilbezogene Regelung – an mehr als den gesetzlich zulässigen sechs Sonntagen zuzulassen. Zunächst hatte die Stadt erwogen, ihre Vorstellungen in einem langwierigen Rechtsstreit durchzusetzen – das ist nun vom Tisch.

Die neue Verordnung sei unter anderem mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi abgestimmt, die die Klage gegen die gekippte Regelung eingereicht hatte. Das betonte Stefan Frerichs, Chef der Wirtschaftsförderung im Rathaus, am Freitag vor Journalisten – nach Hinweisen der Gewerkschaft habe man die Verordnung sogar noch einmal überarbeitet. Verdi-Bezirksvize Uwe Diedrich bestätigte dies: „Wir begrüßen, dass Potsdam zur rechtskonformen Anwendung des Ladenschlussgesetzes gekommen ist und hoffen, dass dies keine Eintagsfliege bleibt.“

Speziell auch die Hinweise des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die ursprüngliche Regelung im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt hatte, habe man bei der Erarbeitung der neuen Regeln einbezogen, so Frerichs. In Potsdam werde schließlich nach Recht und Gesetz gehandelt: „Wir sind ja keine Outlaws.“

Noch nach der Gerichtsentscheidung im März hatte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) per Allgemeinverfügung versucht, das Urteil zu umgehen und den damals kurz bevorstehenden verkaufsoffenen Sonntag noch stattfinden zu lassen – ohne Erfolg. „Auch wenn es damals nicht geklappt hat – so viel Zuspruch für seinen Einsatz hat der Oberbürgermeister aus der Wirtschaft noch nie bekommen“, betonte Frerichs. Wie berichtet war die Potsdamer Wirtschaftsförderung zum wiederholten Mal mit so einer Verordnung gescheitert, den Verkauf – durch eine stadtteilbezogene Festlegung – an insgesamt zehn statt an den gesetzlich zulässigen sechs Sonntagen zuzulassen. Bereits zweimal zuvor hatte die Stadt nach einer Anweisung des Sozialministeriums ähnliche Verordnungen wieder ändern müssen.

Allerdings will die Rathausspitze – gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund – den politischen Druck auf das Land erhöhen, das brandenburgische Ladenschlussgesetz flexibler auszulegen, damit Potsdamer und Touristen in der Stadt künftig dann doch häufiger auch an Sonntagen einkaufen gehen können. Nach einer Klausurtagung des Städtebunds am Freitag sagte dessen Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher den PNN auf Anfrage, gerade Kommunen im Speckgürtel von Berlin seien gegenüber der Bundeshauptstadt benachteiligt, weil dort zehn verkaufsoffene Sonntage möglich sind. Das Ziel müsse es daher sein, eine stadtteilbezogene Regelung – wie Potsdam sie wollte – gesetzlich zu verankern. In anderen Bundesländern sei dies schon Realität, erklärte Böttcher.

Das Land will indes andere Kommunen stärker als bisher kontrollieren, damit diese sich an die geltenden Gesetze halten – mit maximal sechs verkaufsoffenen Sonntagen und ohne die stadtteilbezogene Auslegung, mit der Potsdam vor Gericht scheiterte. Mit einem Rundbrief habe man sich an alle kreisfreien Städte und Kreise gewandt, bis Ende Mai zu überprüfen, ob die Regelungen in den einzelnen Kommunen tatsächlich nicht gegen das Gesetz verstoßen. Im Rathaus war das Ministerium kritisiert worden, nur in Potsdam auf die Einhaltung der Regeln zu pochen. Andere Kommunen in Brandenburg – etwa Cottbus, Frankfurt/Oder oder Bernau – hatten wie berichtet zuletzt deutlich mehr als sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zugelassen.

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