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Landeshauptstadt: „Wir tolerieren nichts“

Groß Glienicker Ufer: Jakobs bleibt hart

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Groß Glienicke – Fassungslos steht Oberbürgermeister Jann Jakobs vor einer neu errichteten Zaunanlage am Ufer des Groß Glienicker Sees: „Das ist rechtswidrig“. Trotz des zuvor verhängten Baustopps habe sie der Eigentümer gebaut und sogar mit Flutlicht und Videoüberwachung gesichert, berichtet Ortsbeiratsmitglied Andreas Menzel.

Auf Anregung des Stadtverordneten Peter Schüler (Bündnis 90/Die Grünen) informierte sich Jakobs gestern vor Ort über die Situation am Groß-Glienicker See. Schüler erläutert, dass es seit 1999 einen gültigen Bebauungsplan gebe, nach dem das Ufer öffentlich zugänglich bleiben müsse. Gegen diese Rechtslage werde immer wieder von den Anliegern mutwillig verstoßen. „Wir tolerieren nichts“, sagt der Oberbürgermeister zu den Eigenmächtigkeiten. Wenn die Verwaltung untätig bliebe, bestünde die Gefahr, dass ein „irreversibler Dauerzustand“ im Landschaftsschutzgebiet entsteht. Zu der jüngsten Zaunanlage bemerkt Schüler, der beruflich als Rechtsanwalt arbeitet: „Der Eigentümer hat beim Kauf des Grundstücks gewusst, welche rechtlichen Beschränkungen es für die Ufernutzung gibt.“ Die widerrechtliche Errichtung könne mit erheblichen finanziellen Geldbußen geahndet werden.

Über 20 Verfahren seien beim Verwaltungsgericht anhängig, berichtet Jakobs. Es gebe Widersprüche und sich hinziehende Entscheidungen. Die Urteile müssten abgewartet werden.

Beigeordnete Elke von Kuick-Frenz will mit dem Bereich Grünflächen über ein Konzept zur Ufergestaltung beraten. Norbert Praetzel vom Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen kündigt an, dass im November ein Entwässerungskonzept für das Areal um die Seepromenade vorgelegt werde. Dieses Konzept sieht auch die Lösung für die Ableitung des Oberflächenwassers in den See vor. Praetzel widerspricht der Darstellung, dass es sich bei der derzeitigen Einleitung an insgesamt vier Stellen um „Schmutzwasser“ oder gar „Abwasser“ handele. Er könne darüber hinaus nicht bestätigen, dass bei dem eingeleiteten Straßenabwasser die Grenzwerte beispielsweise von Phosphor überschritten werden. Auf die Einleitung von Oberflächenwasser unmittelbar an der Badestelle könne künftig ganz verzichtet werden. Eine weiteres Einleitungsrohr obliege laut Praetzel nicht der Verantwortung der Stadtverwaltung. Hier müsse erst der Verursacher ermittelt werden. Mittels Dampfeinleitung kann festgestellt werden, wer das illegale Rohrsystem betreibt. G. Schenke

G. Schenke

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