zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Würdevolles Sterben

Demokratieverein und Justizministerin Zypries zum Thema Patientenverfügung

Stand:

Brandenburger Vorstadt - Die Palliativmedizin, die Sterbenden einen schmerzarmen Tod ermöglicht, verfügt in ganz Brandenburg nur über 39 Betten. Dies stellte der Ärztliche Direktor des St. Josefs-Krankenhauses, Prof. Dr. Eckart Frantz, auf einem Abend des Potsdamer Vereins für Demokratie zum Thema Patientenverfügung klar. Zuvor hatten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Berliner Rettungsarzt Dr. Michael de Ridder eine entsprechende Frage aus dem Publikum nahezu entrüstet damit beantwortet, jedem dieser Patienten würden ausreichend Schmerzmittel verabreicht. Nach der Richtigstellung durch den prominenten Potsdamer Mediziner relativierten sie allerdings diese Aussage. De Ridder nannte salopp die ambulante Schmerzversorgung sogar mancherorts „unterbelichtet“ – eine Situation, gegen die in Potsdam der Schmerztherapeut Dr. Knud Gastmeier seit Jahren engagiert ankämpft.

Schon diese Teildebatte zeigte, wie wichtig Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für ein würdevolles Sterben sind. Um ein solches Gesetz ringt der Bundestag schon seit Jahren. Die Vorsitzende des Potsdamer Demokratievereins und SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein berichtete über die Bemühungen, noch vor dem bevorstehenden Ende der Wahlperiode das Gesetz über die Bühne zu bringen. Gita Neumann als für Patientenverfügungen zuständige Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes sagte, man werde auch ohne Gesetz das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung durchsetzen. Sie wies darauf hin, dass es bei einer durch Verfügung geklärten Rechtslage für die Angehörigen nicht mehr notwendig sei, in einer lebensbedrohlichen Situation des Patienten den Notarzt zu holen. Dafür sei jedoch notwendig, verdeutlichte Ministerin Zypries, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht exakt und verständlich abzufassen. Der Arzt stehe stets vor einer Gratwanderung zwischen unterlassener Hilfeleistung, wenn er einer verschwommen formulierten Verfügung folge, und vorsätzlicher Körperverletzung, wenn er dennoch einen Eingriff vornehme. Auch Prof. Frantz erklärte, er sei über jede eindeutig formulierte Patientenverfügung glücklich. Der Patient wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen, „wenn sein Leben nicht mehr lebenswert sei“ – solche allgemein gehaltenen Sätze erleichterten den Ärzten ihre Entscheidung nicht.

Der Regionalverband des Humanistischen Verbandes bietet Hilfe beim Formulieren von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Sie kann jeden Dienstag von 15 - 17 Uhr in der Geschäftsstelle Jägerstraße 36 nach Voranmeldung bei Carola Legler (Tel. 0179/3970644) in Anspruch genommen werden. Die Beratungen sind kostenlos, das Erstellen von Verfügungen und Vollmachten nicht. E. Hoh.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })