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Kasse gemacht. Drei Wochen lang soll sich die Angeklagte an den Tageseinnahmen der Schlösserstiftung bedient haben.

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Bewährungsstrafe für Ex-Kassiererin der Schlösserstiftung: Zehn Monate für Griff in die Kasse

Mehr als 40000 Euro soll eine Kassiererin aus den Tageseinnahmen der Schlösserstiftung gestohlen haben. Nun verhängte das Potsdamer Amtsgericht einen Strafbefehl. Und auch die Schlösserstiftung verlangt Schadensersatz.

Von Peer Straube

Stand:

Potsdam - Der siebente Verhandlungstermin war auch der vorerst letzte: Eine ehemalige Kassiererin der Schlösserstiftung ist am Dienstag vom Amtsgericht wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der heute 65-jährigen Christine H. war vorgeworfen worden, im Jahr 2010 innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen die jeweiligen Tageseinnahmen aus verschiedenen Objekten der Stiftung gestohlen zu haben. Es handelte es sich um 19 sogenannte Safebags, in denen sich insgesamt 42671 Euro befunden hatten. Die Angeklagte hatte als Einzige den Zugangscode zu dem Tresor im Besucherraum, in dem das Geld aufbewahrt wurde.

Christine H. glänzte am Montag ebenso durch Abwesenheit wie an den vorherigen sechs anberaumten Verhandlungsterminen. Zum ersten Mal war der Fall bereits im August 2012 vor Gericht gekommen. Die Angeklagte ließ sich nach Angaben eines Gerichtssprechers jeweils entschuldigen, zumeist wegen Krankheit. Die Entschuldigungen hätten „durchaus plausibel“ geklungen, hieß es. Gestern allerdings fehlte sie ohne Angabe von Gründen. Für Richter Francois Eckardt war das Maß damit voll. Er folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte einen entsprechenden Strafbefehl. Die Angeklagte hat nun zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen, andernfalls wird das Urteil rechtskräftig.

Der Kassiererin droht nun auch ein Zivilprozess

Sollte Christine H. Widerspruch einlegen, werde ein neuer Prozesstermin anberaumt, erklärte der Gerichtssprecher. Fehle die Angeklagte dann abermals, werde der Widerspruch verworfen und es bleibt bei der verhängten Strafe. Erscheine sie allerdings, werde erneut über das Strafmaß verhandelt.

Ungeachtet dessen, ob die Ex-Kassiererin das Urteil akzeptiert oder nicht, wird ihr Fall die Justiz weiterhin beschäftigen. Die Schlösserstiftung hat gegen ihre ehemalige Angestellte parallel einen Zivilprozess angestrengt. Dabei geht es zuallererst um Schadensersatz. Ein Stiftungssprecher wollte sich auf Anfrage nicht zu der Angelegenheit äußern. Er verwies auf das laufende Verfahren.

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