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Prozess am Landgericht Potsdam gegen Silvio S.: Zeugen-Liste im Elias-Prozess veröffentlicht

Potsdam - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Kinder Elias und Mohamed hat sich das Potsdamer Landgericht zu einer ungewöhnlichen Maßnahme entschlossen. Angesichts des immensen Medieninteresses hat das Gericht eine Liste veröffentlicht, welche Zeugen in den anstehenden elf Verhandlungstagen vernommen werden sollen.

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Potsdam - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Kinder Elias und Mohamed hat sich das Potsdamer Landgericht zu einer ungewöhnlichen Maßnahme entschlossen. Angesichts des immensen Medieninteresses hat das Gericht eine Liste veröffentlicht, welche Zeugen in den anstehenden elf Verhandlungstagen vernommen werden sollen. Man bitte die Presse, von weiteren Anfragen abzusehen, hieß es.

Auskunft über die Lebensumstände von Silvio S.

Demnach sind für den heutigen Montag ab 9.30 Uhr sieben Zeugen geladen, die über den Angeklagten Silvio S. sprechen sollen. Mit dabei sind ein Freund, der frühere Chef des Wachmanns, sowie Pächter der Kleingartenanlage in Luckenwalde, in der der 33-Jährige später den Leichnam des sechsjährigen Elias vergrub. Er soll den Jungen laut Anklage nach einem erfolglosen Missbrauchsversuch erwürgt haben. Die Zeugen könnten Auskunft über die Lebensumstände von Silvio S. geben. Auch am Dienstag wird dazu ein Bekannter des 33-Jährigen erwartet. Ferner sind Bekannte aus dem Umfeld von Elias, eine Polizistin sowie der Inhaber des Beerdigungsinstituts geladen, das die Bestattung von Elias organisiert hatte. Wie berichtet soll S. kurz nach der Ermordung von Elias eine Beileidskarte an die Mutter geschrieben haben – als Absender hatte er das Bestattungsinstitut angegeben. Die Karte ging wegen einer falschen Adresse wieder zurück – der Inhaber informierte die Polizei, die den wahren Absender aber nicht ermitteln konnte.

Ab der kommenden Woche soll dann laut Gericht der Tod des vierjährigen Mohamed im Mittelpunkt stehen. Unter anderem sollen seine Mutter und Schwester aussagen, die beide im Verfahren als Nebenkläger auftreten. Ebenso wird ein Begleiter der bosnischen Familie erwartet, der an jenem 1. Oktober bei ihnen war, als S. Mohamed vom Gelände des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales entführte. Tags darauf soll S. den Vierjährigen missbraucht und mit einem Gürtel erdrosselt haben. Am 26. Juli wird das Urteil erwartet, für Mord droht lebenslange Haft und möglicherweise die sogenannte Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte hat bisher in dem unter strengen Sicherheitsauflagen stattfindenden Prozess geschwiegen – nach seiner Festnahme hatte er die Taten aber eingeräumt. 

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