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Landeshauptstadt: Zwei Kinder sexuell missbraucht?

Vorwürfe stammen bereits aus dem Jahr 1995/Angeklagter bestreitet die Taten

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Vorwürfe stammen bereits aus dem Jahr 1995/Angeklagter bestreitet die Taten Von Gabriele Hohenstein „Wenn Ihr Mandant sich zu einem Geständnis durchringt, brauchen wir die Opfer nicht zu hören. Dann sind wir schnell fertig“, versucht der Vorsitzende des Schöffengerichts, Helmut Riechmann, das Prozedere abzukürzen. Schließlich stammen die Vorwürfe bereits aus dem Jahr 1995. Dass erst jetzt verhandelt wird, liegt daran, dass der des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern Beschuldigte lange Zeit für die Justiz nicht greifbar war. Ronald B.* (49) auf der Anklagebank brennt darauf, sich zu äußern. Da er die massiven Vorwürfe komplett bestreitet, wird es den Geschädigten nicht erspart bleiben, vor Gericht zu erscheinen. Zwar sind die damals 13-Jährigen inzwischen junge Frauen, eine Aussage dürfte ihnen dennoch nicht leicht fallen. Laut Staatsanwaltschaft soll der gelernte Fernmeldemonteur im Sommer 1995 die im August 1982 geborene Tochter Katharina* seiner damaligen Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung genötigt haben, sein unbekleidetes Geschlechtsteil zu berühren. Einmal – so die Anklage – habe Ronald B. sich gemeinsam mit Katharina einen Pornofilm angeschaut, dabei im Beisein des Mädchens onaniert. An einem anderen Sommertag soll er ins Badezimmer eingedrungen sein und Katharina an der Brust berührt haben. Auch deren Freundin Heike* sei von den Übergriffen des Mannes nicht verschont geblieben. So soll er das Mädchen aufgefordert haben, ihm den Rücken sowie seinen Penis einzucremen. Auf einer Autofahrt nach Werder habe der Arbeitslose vor der Schülerin onaniert, soll selbiges auf der Rücktour noch einmal praktiziert haben. „Völliger Quatsch. Ich bin kein Engel und auch nicht immer besonders vernünftig“, lässt Ronald B. mit dem Pferdeschwanz verlauten. „Aber so etwas mit kleinen Mädchen zu machen – nein danke. Ich habe selber zwei Kinder. Das wäre doch das Letzte!“ Unter Sex – so der Angeklagte – verstehe er etwas anderes. Und Sex komme für ihn nur mit erwachsenen Frauen in Frage. „Ich habe die Mädchen weder angefasst noch aufgefordert, so etwas mit mir zu tun.“ Der Verteidiger von Ronald B. bemüht sich redlich, die Anklagevorwürfe zu entkräften. Mit einer Geste gibt er seinem Mandanten zu verstehen, sich zu beruhigen und korrekt auf die Fragen von Staatsanwalt und Schöffengericht zu antworten. Dann geht er die belastenden Punkte Schritt für Schritt mit ihm durch. Es sei Katharina gewesen, die – offenbar neugierig geworden – ins Schlafzimmer kam, als er gerade mit ihrer Mutter im Bett gelegen habe, berichtet der Angeklagte. „Ich bin erschrocken und habe mich gleich zugedeckt.“ Auch die Sache mit dem Pornofilm sei gänzlich anders gewesen, präzisiert der Mann. „Den habe ich mir alleine angesehen. Es kann aber sein, dass Katharina durchs Fenster geguckt hat.“ Da hätte sie freilich mitkriegen können, dass er sich dabei selbst befriedigte. „Und Katharinas Brust habe ich auch nicht berührt. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt ja überhaupt noch keine“, stellt Ronald B. klar. Auch an der Sache mit der kleinen Heike sei nichts dran, so der Langhaarige. Er sei mit dem Mädchen an dem bewussten Tag nach Werder gefahren. Da habe es ihn peinlicherweise mächtig zwischen den Beinen gejuckt. „Ich habe mich öfter mal gekratzt und Heike gesagt, dass das nichts mit ihr zu tun hat“, beteuert er. Die Verhandlung wird mit der Vernehmung der Mädchen und ihrer Mütter fortgesetzt. (* Namen von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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