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Landeshauptstadt: Zwei Monate Wartezeit

Zwei Schulpsychologen sind zu wenig, finden Experten: Sie müssen 16 000 Potsdamer Schüler betreuen

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Potsdam Schulpsychologen sind offenbar überlastet: Schüler und Eltern müssten bis zu zwei Monaten warten, bevor sie sich von einem der beiden Schulpsychologen beraten lassen könnten, sagte die zuständige Koordinatorin beim Staatlichen Schulamt, Simone Berndt auf PNN-Anfrage. Lange Wartezeiten sind aber nicht nur in Potsdam ein Problem, sondern im ganzen Land – auch in den Kreisen Potsdam-Mittelmark, Havelland und der Stadt Potsdam. Denn das zuständige Staatliche Schulamt Brandenburg beschäftigt insgesamt acht Psychologen für rund 80 000 Schüler in diesem Gebiet.

Das heißt, ein Psychologe ist für ungefähr 10 000 Schüler zuständig – so will es das brandenburgische Schulgesetz. Die Berufsverbände der Schulpsychologen fordern allerdings, dass die Psychologen sich höchstens um halb so viel Kinder und Jugendliche kümmern sollten, erklärte Berndt. Auch die Kollegen in der Psychologischen Ambulanz für Kinder und Jugendliche der Universität Potsdam finden zwei Psychologen für die rund 16 000 Potsdamer Schüler von der 1. bis zur 13. Klasse „zu wenig“. Zwar beschäftigen sich auch die Psychologen der akademischen Einrichtung mit typischen Schulproblemen wie Leserechtschreib- oder Rechenschwächen. Doch für einen Termin in der Ambulanz in der Friedrich-Ebert-Straße 112 müssen Ratsuchende – ähnlich wie bei den Schulpsychologen in der Heinrich-Mann-Allee 107 – zwischen vier und acht Wochen warten. Akute Fälle, also wenn sich Kinder in psychischen Krisen befinden, würden aber vorgezogen, betont der Potsdamer Schulpsychologe Wolfram Schmidt.

Die Terminvergabe richte sich unter anderem nach Schwere und Grad des Problems. Bei Gewalt auf dem Schulhof etwa oder bei Suizidgefahr müssten er und seine Kollegin sofort eingreifen – „wie bei Bränden die Feuerwehr“ würden sie direkt an die Schulen fahren. Insgesamt würde jeder einzelne Potsdamer Kollege laut Koordinatorin Berndt rund 250 Schüler pro Jahr beraten. Hinzu kommen Gruppenuntersuchungen, beispielsweise im Aufnahmeverfahren für die Leistungs- und Begabtenklassen.

Fragen, die der Schulpsychologe klären muss, tauchen aber schon vor der eigentlichen Schulzeit auf. Schmidt, der vor allem die Potsdamer Grund- und Förderschüler betreut, spricht von den so genannten Einschulungsproblemen: „Viele Eltern wollen ihre Kinder vorzeitig einschulen lassen, wir machen dann die nötigen Tests.“ Am häufigsten wendeten sich Eltern und Lehrer an Schmidt, während sich die Kinder in der Schulanpassungs-Phase befinden, also in der 1. und 2. Klasse. In dieser Zeit, müssen die Kinder nämlich lernen, sich in der Gruppe Wissen anzueignen. Gelingt ihnen das nicht, hilft Schmidt bei der Entscheidung, ob die betroffenen Schüler in eine Förderschule wechseln sollten. Schmidt und seine Kollegin kümmern sich aber auch um Schulverweigerer sowie um Kinder mit emotionalen oder sozialen Problemen, die in der Schule auffallen – entweder, weil sie besonders aggressiv oder besonders schüchtern und ängstlich sind.

Problematisch werde für viele Schüler noch einmal die 7. und 8. Klasse – nicht nur wegen der beginnenden Pubertät, sondern weil sie sich nach der Grundschule in ihren neuen Schulen einleben müssten, so Schmidt. Und wie wirkt sich da das neue Schulgesetz aus? Brandenburgs Sechstklässler müssen ab diesem Schuljahr Aufnahmetests fürs Gymnasium ablegen. Das könne er noch nicht beurteilen, so Schmidt. Er gehe aber davon aus, dass das neue Auswahlverfahren seine Arbeit „eher gering“ beeinflussen werde. Denn in der 6. Klasse stehe meist sowieso schon fest, wie weit die Schüler sind.

Juliane Wedemeyer

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